Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.
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Eurojuris Deutschland e.V. informiert über Anpassungspflicht für bestehende Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHs) bis 30.09.2004

(Aschaffenburg) - Das neue italienische Gesellschaftsrecht ist mit Wirkung vom 01.01.2004 in Kraft getreten. Grundlegend wurde das seit 1942 in nahezu gleicher Form bestehende Gesetz dahingehend geändert, dass nunmehr der Schutz der Gesellschafter im Vordergrund steht.

Wesentliche Änderungen gab es im Bereich der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Um hier eine erste Information zu geben, stellt Eurojuris Deutschland e.V. allen Interessenten ein kostenloses Informationsblatt zur Verfügung, das bei der Geschäftsstelle in Aschaffenburg unter info@eurojuris.de angefordert werden kann.

Das Informationsblatt wurde von dem assoziierten deutschsprachigen Eurojuris-Mitglied, Rechtsanwalt Dr. GIANFRANCO MATTEI aus Bozen verfasst.

„Die gesellschaftsrechtlichen Änderungen in Italien sind revolutionär. Neben dem größeren Schutz der Gesellschafter liegt ein weiterer Hauptzweck der Reform darin, den Gesellschaftsstrukturen Elastizität zu verleihen. Hierin sehe ich eine große Chance bei der Unternehmens- oder auch Konzerngestaltung“, so Mattei.

Mattei ist assoziiertes Mitglied des Eurojuris Deutschland e.V., dem größten Rechtsanwaltsnetzwerk in Europa. Mehr als 750 Mitglieder in Deutschland und weitere assoziierte deutschsprachigen Anwälten in den größten Wirtschaftsmetropolen der Welt, sorgen für wirtschaftliche Rechtsberatung auf höchstem Niveau.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Dalbergstr. 5, 63739 Aschaffenburg Telefon: 06021/441667, Telefax: 06021/441614

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