Pressemitteilung | Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband

Europäische Bürgerinitiative / Stärken und Schwächen der verabschiedeten Verordnung

(Berlin) - Am 15. Dezember 2010 hat das Europäische Parlament eine Verordnung zur Umsetzung der Europäischen Bürgerinitiative beschlossen, nachdem dies zuvor bereits der EU-Ministerrat und die EU-Kommission getan hatten. Mehr Demokratie analysiert die Verordnung und markiert positive Aspekte sowie Schwachstellen.

Mit der Europäischen Bürgerinitiative (EBI) können Bürgerinnen und Bürger laut Lissabon-Vertrag die Europäische Kommission auffordern, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. Dafür sind 1.000.000 Unterschriften aus einer signifikanten Zahl von Mitgliedsstaaten notwendig.

Stärken

- Unterschriften-Sammlung auch online möglich.

- Hierfür stellt EU-Kommission Open-Source-Software für Initiativen bereit.

- Initiativen erhalten bei erfolgreicher EBI Möglichkeit der öffentlichen Anhörung; diese wird vom Europäischen Parlament organisiert; die EU-Kommission muss vertreten sein.

- Für Unterschriften-Sammlung gilt das Prinzip der degressiven Proportionalität (in kleinen Staaten müssen relativ mehr, in großen Staaten relativ weniger Unterschriften gesammelt werden).

- Initiative muss ihre Finanzierung offenlegen.

Schwächen

- Eine EBI wird nicht registriert, wenn sie offensichtlich gegen die Werte der EU verstößt, offensichtlich nicht im Rahmen der Zuständigkeit der EU-Kommission liegt oder offensichtlich missbräuchlich oder unernst ist.

- Eine endgültige rechtliche Prüfung des Gegenstandes der EBI erfolgt erst nach Einreichung der für eine erfolgreiche EBI notwendigen Unterschriften (1 Mio). Damit bleibt das Risiko, dass ihre EBI auch tatsächlich behandelt wird, bis zum Ende der Unterschriften-Sammlung bei der Initiative.

- Anwendbar ist die EBI erst ab Anfang 2012.

- 18 der 27 Mitgliedsstaaten verlangen die Angabe der Personalausweis- bzw. Passnummer bei der Unterzeichnung einer EBI; Deutschland verlangt dies nicht.

- Die Unterschriften müssen aus einem Viertel (7 von derzeit 27) der Mitgliedsstaaten kommen.

- Es gibt - im Unterschied zum Europäischen Parlament - keine Frist für die Umsetzung einer EBI, wenn die Kommission sich zum Handeln entschlossen hat.

Quelle und Kontaktadresse:
Mehr Demokratie e.V. - Bundesverband, c/o Haus der Demokratie und Menschenrechte Pressestelle Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin Telefon: (030) 42082370, Telefax: (030) 42082380

(el)

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