Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Fluggäste / Entschädigung für annullierte Flüge leichter einzuklagen
(Berlin) - Die beim Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) angesiedelte Schlichtungsstelle Mobilität begrüßt das gestrige (9. Juli 2009) Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur Stärkung der Fluggastrechte. Danach können Fluggäste nun bei einem Flug innerhalb der EU ihre Klage auf Ausgleichzahlung im Falle einer Annullierung beim Gericht des Abflugortes oder dem des Ankunftsortes erheben. Je nach Entfernung können die Passagiere bis zu 600 Euro für die Annullierung und die daraus entstandenen Unannehmlichkeiten verlangen. Bisher war ungeklärt, wo man klagen konnte, was viele Flugpassagiere daran hinderte, ihre Rechte durchzusetzen.
Birgit Zandke-Schaffhäuser, Juristische Leiterin der Schlichtungsstelle Mobilität: "Auf dieses Urteil haben die Fluggäste jahrelang warten müssen. Bisher gab es bei den Passagieren eine erhebliche Unsicherheit, wo Ausgleichszahlungen eingeklagt werden können. Das gestrige (9. Juli 2009) Gerichtsurteil bringt den Fluggästen endlich Rechtssicherheit und führt dazu, dass sie künftig ihre Rechte auch besser nutzen können. In unserer Schlichtungsstelle beziehen sich rund 20 Prozent aller Beschwerden beim Flugverkehr auf die Ausgleichzahlungen bei Annullierung. Künftig wird es nun den Fluggästen leichter fallen, an das ihnen zustehende Geld zu kommen."
Quelle und Kontaktadresse:
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD), Bundesverband
Almut Gaude, Pressesprecherin
Rudi-Dutschke-Str. 9, 10969 Berlin
Telefon: (030) 2803510, Telefax: (030) 28035110
(el)