eVO-Pilotprojekt erreicht zentrale Meilensteine
(Dortmund) - Das Pilotprojekt elektronische Verordnung (eVO) für orthopädische Hilfsmittel hat 2025 entscheidende Fortschritte erzielt. Unter der Leitung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) wurde eine praxisnahe und gematikkonforme Vorlage für die elektronische Verordnung von Hilfsmitteln entwickelt und an die gematik übergeben. Grundlage dafür waren umfangreiche Verordnungs-Tests mit anonymisierten Realversorgungen über einen Zeitraum von zehn Monaten.
• Vorlage für elektronische Verordnung an die gematik übergeben
• Neun Monate Praxistest abgeschlossen
• Grundlage für Digitalisierung der Hilfsmittelverordnung geschaffen
Start 2025: Qualitative Tests mit realen Verordnungsfällen
Zu Beginn des Jahres stand die Frage der Alltagstauglichkeit des im Pilotprojekt erarbeiteten elektronischen Verordnungsprozesses auf dem Prüfstand. Fünf Softwarelösungen aus dem Kreis der Pilotprojekt-Partner standen zur Verfügung, um reale Verordnungen mit anonymisierten Daten aus sechs Produktgruppen des Hilfsmittelverzeichnisses des GKV-Spitzenverbandes testweise zu verarbeiten – von Bandagen bis hin zu komplexen Orthesen- und Prothesenversorgungen. Die Ergebnisse aus den geprüften eVerordnungen bestätigten die Praxistauglichkeit der entwickelten Prozesse.
Sommer bis Ende 2025: Feldtest mit deutlichen Mehrwerten
Welche konkreten Mehrwerte bietet das Fachdienst-Konzept des Pilotprojekts für elektronische Verordnungen für Hilfsmittel? Dieser Frage ging der im Sommer gestartete Feldtest nach. Leistungserbringer prüften den eVerordnungsabruf und nachgelagerte Prozessschritte. Die Abläufe reichten vom Einlesen der elektronischen Hilfsmittelverordnung bis zum fertigen Auftrag in der Branchensoftware. Insgesamt standen rund 16.000 anonymisierte eVOs zur Verfügung.
Die Ergebnisse zeigten bereits nach kurzer Zeit ein deutliches Muster: Das Konzept der elektronischen Verordnung des Pilotprojektes senkt den bürokratischen Aufwand und schafft spürbare Zeitvorteile. „Die Tests realer Verordnungsfälle mit den Softwarelösungen unserer Projektpartner haben gezeigt, wie hoch der potenzielle Nutzen für die Betriebe ist“, erklärt Thomas Münch, Vorstandsmitglied des BIV-OT und verantwortlich für das Pilotprojekt eVerordnung.
Praxiserprobtes eVO-Konzept an die gematik übergeben
Zum Jahresende hat daher das Pilotprojekt die Vorlage für den Fachdienst zur elektronischen Verordnung orthopädischer Hilfsmittel an die gematik übergeben. Zusätzlich wurden sämtliche Ergebnisse, Überlegungen und Vorschläge aus den Projekt-Arbeitsgruppen zu Sonderprozessen übermittelt, die die Überführung des heutigen Muster-16-Rezeptes in eine vollständig elektronische Verordnung betreffen. „Damit liegt der gematik erstmals ein umfassendes, in der Praxis getestetes Konzept vor, das sowohl die regulären Versorgungsabläufe als auch komplexe Sonderfälle berücksichtigt“, betont Thomas Münch.
Wachsende Beteiligung – breites Interesse aus der Branche
Parallel zu den positiven Zwischenergebnissen entschieden sich immer mehr Leistungserbringer, Software- und Abrechnungsdienstleister sowie Kostenträger für eine Teilnahme am Pilotprojekt. Über das Jahr hinweg wurden die Fortschritte des Piloten auf zahlreichen Branchenveranstaltungen vorgestellt, was den Austausch über die digitalen Prozesse weiter förderte.
Ausblick: Entwicklung weiterer Abläufe bis 2027
Das eVO-Pilotprojekt wird 2026 und 2027 zusätzliche Prozessschritte im Abrechnungswesen entwickeln und testen. Ziel ist eine vollständige Vorbereitung der Hilfsmittelbranche auf die Anbindung an die Telematikinfrastruktur bis zum 1. Oktober 2027.
„Wir haben 2025 wichtige Grundlagen geschaffen. Jetzt geht es darum, weitere Abläufe zu entwickeln und erneut unter realen Bedingungen zu prüfen. Damit leisten wir einen entscheidenden Beitrag für einen reibungslosen elektronischen Verordnungsprozess für die gesamte Branche“, erläutert Thomas Münch.
Hintergrund
Das Pilotprojekt eVerordnung wird unter der Leitung des BIV-OT durchgeführt und arbeitet eng mit Akteuren aus der Orthopädietechnik, IT-Dienstleistern, Ärzteschaft sowie mit Kostenträgern zusammen. Ziel ist die Etablierung eines effizienten und sicheren digitalen Prozesses für die elektronische Verordnung von orthopädischen Hilfsmitteln. Ab dem 1. Oktober 2027 wird die eVerordnung für alle Leistungserbringer verpflichtend.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV OT), Reinoldistr. 7-9, 44135 Dortmund, Telefon: 0231 5570500
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