Expertenanhörung im Saarland zur Reform der Volksgesetzgebung / Ein Finanztabu macht die direkte Demokratie unmöglich
(Berlin) - Fast 30 Jahre nach ihrer Einführung soll die Volksgesetzgebung im Saarland nun tatsächlich reformiert werden. Erstmals werden sich morgen (13. September 2007) Experten in einer Anhörung im saarländischen Landtag mit den vorliegenden Gesetzesentwürfen zu einer neuen Volksgesetzgebung befassen. Auch Gerald Häfner, Vorstandssprecher der Initiative Mehr Demokratie, ist als Experte geladen.
Wir begrüßen die Reformanstrengungen des Saarlandes und freuen uns über die Gelegenheit, unseren Sachverstand aus über einem Dutzend Gesetzgebungen im In- und Ausland einzubringen, erklärt Häfner. Insbesondere die auch von der CDU gewollte Senkung des Unterschriftenquorums für ein Volksbegehren und die Einführung von verfassungsändernden Volksbegehren befürworten wir.
Dennoch warnt Häfner schon heute: Ohne Abschaffung des strikten Finanztabus wird die Bürgerbeteiligung im Saarland auch weiterhin im wesentlichen auf dem Papier stehen. Im Saarland sind bislang Volksbegehren unzulässig, wenn sie sich auf den Haushalt des Landes auswirken. Das ist, so Häfner, bei fast allen Themen der Fall. Dieses Finanztabu macht direkte Demokratie unmöglich. Es ist die Guillotine für eine wirksame Bürgerbeteiligung, moniert Häfner. Dabei hätten die Bürger in Wahrheit sogar eine höhere Ausgabendisziplin als die Politiker. Dies zeige, so Häfner, die empirische Forschung. Häfner fordert daher: Alle Themen, die das Parlament beschließen kann, sollen auch Gegenstand der Volksgesetzgebung werden können.
Auch in anderen Punkten wünscht sich Häfner mehr Mut für eine gute Regelung. Das Unterschriftenquorum für Volksbegehren sollte auf maximal drei bis vier Prozent bei einfachen Gesetzen und sechs bis acht Prozent bei Verfassungsänderungen gesenkt und die Frist für Unterschriftensammlungen müsste deutlich verlängert werden!
Das Saarland ist im bundesweiten Vergleich bisher das Schlusslicht in punkto Bürgerbeteiligung. 1979 wurde die bislang völlig unzureichende Volksgesetzgebung eingeführt. Aufgrund des Finanztabus, der extrem hohen Hürden für Volksbegehren und entscheide und anderer Erschwernisse fand im Saarland noch nie ein Volksbegehren statt.
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