Pressemitteilung | (BfW) Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

EXPO REAL 2012 - Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland auf Immobilienmesse gestartet / Die wichtigsten Verbände der Immobilienwirtschaft in Deutschland stärken ihre gemeinsame Stimme

(Berlin/München) - Die wichtigsten deutschen Immobilienverbände stärken, für die gemeinsamen zentralen Themen auf nationaler und europäischer Ebene, ihre politische Durchschlagskraft: In der neuen Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) arbeiten BFW, BVI, DDIV, GdW, IVD, vdp, VGF und ZIA ab sofort noch enger zusammen, um mit gebündelten Kräften gemeinsame inhaltliche Positionen effektiver in der Öffentlichkeit zu vertreten und der Politik als starker Partner zur Seite zu stehen. Vorsitzender der BID ist Walter Rasch, Präsident des BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen. Der Vorsitz wird jährlich wechseln. Nächster Vorsitzender wird ab 1. Juli 2013 Dr. Andreas Mattner, Präsident des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA).

"Bereits in der Vergangenheit haben die Verbände der Immobilienwirtschaft unbestrittene Erfolge bei der Vertretung der Immobilienbranche verzeichnet und mit ihrem immobilienwirtschaftlichen Sachverstand viele Vorhaben in der Politik vorangebracht. Diese erfolgreiche Arbeit soll in der BID fortgeführt werden", erklärte der BID-Vorsitzende Walter Rasch. Zentrale Themen der neuen Arbeitsgemeinschaft sind unter anderem der demografische Wandel, die Energiewende sowie der Klimaschutz, aber auch das Steuerrecht, Finanzierungsmöglichkeiten sowie das gesamte Spektrum der Stadtentwicklung. Es wurde bewusst die Form einer Bundesarbeitsgemeinschaft gewählt, damit die einzelnen weiterhin selbstständigen Mitglieder der BID ihre jeweiligen spezifischen Themen gezielt durch eigene Aktivitäten in die Öffentlichkeit tragen können.

Damit das Großprojekt Energiewende gelingen kann, fordert die BID ein klares rechtliches Umfeld, das Verlässlichkeit und Planungssicherheit bietet, aber auch wirtschaftlich und sozialverträglich ausgestaltet wird. Zur Umsetzung der sehr ambitionierten Energie- und CO2-Einsparungsziele von Bundesregierung und Europäischer Union sind umfangreiche und zumeist kostenintensive Sanierungen des Gebäudebestandes notwendig. Vor diesem Hintergrund darf es aus Sicht der Immobilienverbände keine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung geben. Ein Zusammenwirken von Eigentümern, Mietern und öffentlicher Hand ist erforderlich. Dazu braucht auch das Mietrecht in seiner Ausgestaltung als Dauerschuldverhältnis einen interessengerechten Ausgleich zwischen Vermieter und Mieter. Die aktuelle Mietrechtsreform ist daher notwendig, um formale Hürden zur Durchführung energetischer Maßnahmen zu beseitigen und die energetische Sanierung auch bei Wohngebäuden als Aufgabe von Mieter und Vermieter zu begreifen. Die Lebensqualität der deutschen Städte muss erhalten bleiben, indem der Markt für bezahlbaren Wohnraum zu ökonomisch tragfähigen Rahmenbedingungen erweitert wird. Zudem ist die Versorgung mit altersgerechtem Wohnraum eine zentrale Zukunftsaufgabe für die Immobilienwirtschaft. Die Städtebauförderung soll als Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen sowie als Leitprogramm der Stadtentwicklungspolitik so finanziell ausgestattet und programmatisch gestaltet werden, dass sie den wachsenden und komplexer werdenden Herausforderungen in den Stadt- und Wohnquartieren gerecht werden kann. Auch bei der Reform der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer müssen sowohl die Belange der Wohnungs- und Immobilienunternehmen als auch die der Mieter berücksichtigt werden. Die Grunderwerbsteuer erweist sich in zunehmendem Maße als Hemmnis für Immobilientransaktionen - sowohl im Hinblick auf den Erwerb von Wohneigentum als auch bei Umstrukturierungen von Wohnungs- und Immobilienunternehmen. Darüber hinaus ist die Immobilienwirtschaft in besonderem Maße von der Finanzwirtschaft abhängig. Regulierungsvorhaben der Europäischen Union wie Basel III und Solvency II dürfen nicht zu einer Verteuerung und Verknappung von Krediten führen. Zudem sollte die europäische AIFM-Richtlinie eins zu eins umgesetzt werden, um die Versorgung mit Eigenkapital über die Kapitalsammelstellen nicht einzuschränken.

Als größte Wirtschaftsbranche in Deutschland hat die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft eine direkte Verantwortung gegenüber Menschen, die planen, bauen, vermieten, mieten oder kaufen. Denn sie erstellt und bewirtschaftet ein Gut von besonderer Bedeutung für das private, berufliche und öffentliche Leben der Menschen in Deutschland. Dabei müssen Wohnimmobilien und Nichtwohngebäude immer höhere und komplexere Anforderungen erfüllen und sollen als langlebiges Wirtschaftsgut sowohl energetische, demografische als auch stadtentwicklungspolitische Prozesse begleiten. Daher steigen demografische, ökologische und technische Herausforderungen in gleicher Weise wie die Anforderungen im Rahmen der Stadtentwicklung.

"Die Immobilie ist in vielfacher Hinsicht komplexer und anspruchsvoller als manches Industrieprodukt, dessen Lebenszyklus sich über vergleichsweise kurze Zeiträume erstreckt. Mit der BID steht der Politik sowie anderen Wirtschaftszweigen und weiteren Verbänden fortan ein unterstützender und durchsetzungsfähiger Partner zur Seite", bekräftige Walter Rasch die Entscheidung der Verbände zur Bundesarbeitsgemeinschaft.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V. (BFW) Pressestelle Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin Telefon: (030) 32781-0, Telefax: (030) 32781-299

(cl)

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