Fadenscheinige Kritik an Arzneimittelrahmenvorgaben / Müller: Verordnungsquoten sind bewährt und am tatsächlichen Versorgungsgeschehen ausgerichtet
(Berlin) - Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hat gestern (3. November 2009) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung vorgeworfen, sie würden mit den von ihnen ausgehandelten Höchstquoten bei Arzneimittelverordnungen die Therapiefreiheit der Ärzte gefährden. Dazu erklärt KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller:
"Die Vereinbarung von Quoten bei der Verordnung bestimmter Arzneimittel ist keine neue Erfindung. Die KBV und die Krankenkassen arbeiten schon seit Jahren mit Quoten, um die Arzneimittelausgaben zu steuern. Der Vorwurf, diese Regelung negiere die tatsächliche Versorgungssituation, ist absurd. Tatsächlich wurde das reale Verordnungsverhalten der Ärzte aufgegriffen. Die nun getroffene Vereinbarung versetzt Vertragsärzte in die Lage, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung aktiv zu vermeiden. Damit setzt sie positive Anreize. Selbstverständlich behält der Arzt die Therapiehoheit. Die getroffene Vereinbarung gewährt den verschreibenden Ärzten genügend Spielraum für eine patientenorientierte und indikationsgerechte Arzneimittelverordnung. Der BPI erweckt außerdem den Eindruck, es gebe keine Möglichkeiten mehr für regionale Anpassungen. Auch das ist nicht richtig. Die Aufforderung an die Kassenärztlichen Vereinigungen, die neue Vereinbarung nicht umzusetzen, ist eine Anmaßung. Das ist ganz schlechter Stil!"
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Körperschaft des öffentlichen Rechts
Dr. Roland Stahl, Referent, Kommunikation
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Telefon: (030) 4005-0, Telefax: (030) 4005-1093
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