Pressemitteilung | Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD)
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Fahrgastrechtegesetz im Bundestag / VCD fordert Nachbesserungen für fahrgastfreundlichere Bahn

(Berlin) - Der Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD) begrüßt, dass es künftig bundesweit geltende gesetzliche Regelungen für Fahrgäste im Eisenbahnverkehr geben wird. Heute (29. Januar 2009) diskutiert der Bundestag in erster Lesung das sogenannte Fahrgastrechtegesetz. Mit dem Gesetzentwurf würde eine längst überfällige Regelung für mehr Verbraucherschutz im Öffentlichen Verkehr auf den Weg gebracht, so der VCD. Allerdings reichten die vorgesehenen Entschädigungen für Bahnkunden bei weitem nicht aus. So sehe der Gesetzentwurf unter anderem eine Rückerstattung von einem Viertel des Fahrpreises erst ab 60 Minuten Verspätung vor. Aus Sicht des VCD müsse eine Entschädigungsregelung jedoch bereits ab einer Verspätung von 30 Minuten greifen - so, wie es auch vom Bundesrat gefordert werde.

VCD-Bundesvorsitzender Michael Gehrmann: "Das Fahrgastrechtegesetz ist eine gute Nachricht für alle Kunden der Bahn. Allerdings geht der Entwurf nicht weit genug. Die Abgeordneten müssen dringend nachbessern. Die Entschädigungsregelung ab 60 Minuten ist aus einer geplanten EU-Verordnung übernommen worden. Dort ist man jedoch von langen grenzüberschreitenden Eisenbahnfahrten ausgegangen. Für den Fern- und Nahverkehr in Deutschland ist die Zeitspanne von 60 Minuten hingegen viel zu lang."

Zudem müssten in das Gesetz alle öffentlichen Verkehrsmittel einbezogen werden, so dass auch Nutzerinnen und Nutzer von Bussen und Fähren von den neuen Fahrgastrechten profitieren können. Durchweg positiv bewertet der VCD, dass im Gesetzentwurf bei Entschädigung im Verspätungsfall die gesamte Strecke berücksichtigt werde, über die der Fahrschein ausgestellt sei. Damit spiele es keine Rolle, welche Teilstrecken mit dem Nah- und dem Fernverkehr zurückgelegt würden. Zu begrüßen sei zudem, dass durch das neue Gesetz Fahrgäste ein umfassendes Recht zur Benutzung von Ersatzzügen erhalten sollen, wenn ihr Nahverkehrszug Verspätung hat. Allerdings müsse dieses Recht ohne Einschränkungen und auch bei Verspätungen im Fernverkehr gelten, fordert der ökologisch orientierte Verkehrsclub. Ein großer Gewinn für Kunden und Eisenbahnunternehmen stelle die Verankerung der außergerichtlichen Streitschlichtung im Gesetz dar.

Heidi Tischmann, VCD-Verkehrsreferentin: "Schon heute gibt es jährlich 11,2 Milliarden Personenfahrten mit dem Nahverkehr und 120 Millionen mit dem Fernverkehr. Verbriefte Fahrgastrechte machen das Bahnfahren für die Kundinnen und Kunden noch attraktiver. Damit lassen sich dauerhaft neue Fahrgäste gewinnen und Kosten durch Entschädigungsleistungen ausgleichen. Für die Unternehmen steigt der Ansporn, Pünktlichkeit und Service weiter zu verbessern."

Quelle und Kontaktadresse:
Verkehrsclub Deutschland e.V. (VCD), Bundesverband Daniel Kluge, Pressesprecher Kochstr. 27, 10969 Berlin Telefon: (030) 2803510, Telefax: (030) 28035110

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