Fakten gefordert / Dachorganisation der Wirtschaft wird mit sachlicher Analyse die Folgen von Hartz IV dokumentieren
(Hamburg) - "Es ist erschreckend, wie ausgerechnet im Osten Deutschlands Unsachlichkeit und Stimmungsmache bei der Bewertung des Arbeitslosengeldes II zunehmend Überhand gewinnen. Erstaunlich ist auch, welche Organisationen sich inzwischen vor den Karren der Demonstrationen haben spannen lassen. Wir können nur hoffen, dass sie dieses nur vorübergehend getan haben, weil sie nicht über sorgfältige Analysen der Auswirkungen verfügen. Wir wollen nicht glauben, dass die Notwendigkeit der richtigen und wichtigen Reform vorsätzlich aus dem öffentlichen Bewusstsein verdrängt werden soll", so Lothar Wilken, stellv. Hauptgeschäftsführer der Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V. (VUMV), am Rande der heutigen (03. September) Landespressekonferenz in Schwerin. Für die vorausschauende Befassung mit den echten Beschäftigungsproblemen eines Teils der zukünftigen ALG II-Bezieher fehle die Zeit.
Die Dachorganisation der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in Mecklenburg-Vorpommern kündigt an, am 14. September 2004 eine eigene intensive Analyse vorzulegen. "Wir werden die Situation sowie die Konsequenzen für die Beschäftigten und den Arbeitsmarkt differenziert nach fünf Fallgruppen beschreiben und Empfehlungen für Arbeitgeber, die Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende und für die Politik geben."
Mit vier Beispielen verdeutlicht Wilken die Realitätsferne der aktuellen
Diskussion:
- Lohnabstand: Ein bedürftiger Singlehaushalt mit einem Kind wird, wenn vorher Arbeitslosengeld bezogen wurde, netto so viel verfügbar haben wie ein Angestellter bzw. eine Angestellte mit einem Bruttogehalt von 1765 Euro.
- Vermögensanrechnung: Nur geringe Teile der ALG II-Antragsteller sind von einer Anrechnung ihres Vermögens betroffen.
- Grenzeinkommen: Bei zwei Ledigen in einer Wohngemeinschaft, von denen einer ALG II bezieht, lohnt sich die Arbeitsaufnahme erst ab einem Bruttogehalt von 2042 Euro.
- Arbeitsfähigkeit: Die arbeitsfähigen Hilfsbedürftigen sind besser gestellt als die nicht arbeitsfähigen Sozialhilfeempfänger.
Die Beschäftigten werden noch erkennen, dass zahlreiche bedürftige ALG II-Empfänger mehr Geld nach Mietzahlung netto verfügbar haben als sie selbst. In einigen Branchen machen sie sich auch Sorgen, ob nicht die 1-Euro-Arbeitsgelegenheiten ihre eigenen Jobs gefährden. "Eigentlich müssten die Beschäftigten, die mit ihren Steuern und Beiträgen die Sozialleistungen finanzieren, sich auch so laut melden und sich gegen überzogene Forderungen einzelner Fallgruppen wehren", so Wilken abschließend.
Quelle und Kontaktadresse:
NORDMETALL Verband der Metall- und Elektro-Industrie e.V.
Kapstadtring 10, 22297 Hamburg
Telefon: 040/63784200, Telefax: 040/63784234
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