Pressemitteilung | Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie e.V. (eaf)

Familienpflegezeit muss reformiert werden!

(Berlin) - Seit 2015 gibt es das Familienpflegezeitgesetz. Es ermöglicht Berufstätigen, ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre zu reduzieren, um Angehörige zu pflegen.
Die durch die Stundenreduzierung entstehenden Lohneinbußen können sie mit Hilfe eines zinslosen Kredits auf vier Jahre "strecken" und damit die Wirkung etwas abfedern. Nichtsdestotrotz finanzieren sie ihre befristete Teilzeit aber letztlich selbst.

Wie jetzt bekannt wurde, haben in den vier Jahren seit Einführung des Gesetzes nicht einmal 1.000 Menschen insgesamt von dieser Regelung Gebrauch gemacht.

Das ist offensichtlich keine erfolgreiche Unterstützung. Berufstätige, die Angehörige pflegen, müssen wirksamer unterstützt werden. "Es ist zu viel verlangt, dass die Menschen neben ihrem Beruf noch die Pflege leisten und dies dann auch noch selbst finanzieren - nicht zuletzt auch unter Inkaufnahme von Nachteilen bei der eigenen Rente", konstatiert Dr. Insa Schöningh, die Bundesgeschäftsführerin der eaf. "Wir müssen stärker in Richtung eines finanziellen Ausgleichs denken", fordert Schöningh.

Quelle und Kontaktadresse:
Evangelische Arbeitsgemeinschaft Familie e.V. (eaf) Pressestelle Auguststr. 80, 10117 Berlin Telefon: (030) 28395-400, Fax: (030) 28395-450

(df)

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