Pressemitteilung | Baden-Württembergischer Handwerkstag e.V.
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Feinstaub: Handwerkstag fordert Entlastung auch für Nachrüstung bei Nutzfahrzeugen

(Stuttgart) - Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) begrüßt die neuen Feinstaub-Regelungen des Landes. BWHT-Umweltexpertin Karin Müller sieht im Detail zwar durchaus noch Nachbesserungsbedarf, betonte aber: „Wesentliche Forderungen des Handwerks wurden aufgegriffen.“

In Baden-Württemberg sollen zur Bekämpfung der Feinstaubbelastung die ersten Fahrverbote nun endgültig zum 1. März 2008 in Kraft treten. Nachdem Anfang des Jahres die vehement vorgetragenen Bedenken des Handwerks und anderer Wirtschaftsorganisationen zu einem vorläufigen Stopp der Fahrverbote geführt hatten, zeichnen sich nun Erleichterungen für die Handwerksbetriebe ab. Der BWHT werde die konkrete Umsetzung im Blick behalten, kündigte Müller an.

Die Aktionsplanung gehe über die Fahrverbote hinaus und solle sich wohl auch auf Maßnahmen der Verkehrslenkung ebenso wie auf die Stärkung des öffentlichen Nahverkehrs und einer Sensibilisierung der Öffentlichkeit erstrecken, stellte Müller. Positiv bewertete sie die vorgesehenen landesweit einheitlichen Ausnahmeregelungen. Grundvoraussetzung für Ausnahmen ist, dass eine Nachrüstung technisch nicht möglich oder aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Generelle Ausnahmeregelungen seien nun zum Beispiel für die Lebensmittelhandwerke und die Bau- und Ausbaugewerke denkbar, wenn es sich um Fahrten zur Versorgung handle. Auch für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen, wie zum Beispiel zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen, zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden seien Ausnahmen möglich. Ebenso gebe es die Möglichkeit der generellen Ausnahme für Spezialfahrzeuge wie Kräne, Schwerlasttransporter und spezielle Zugmaschinen, darüber hinaus Ausnahmen in Einzelfällen etwa für Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen.

Die Ausnahmeregelungen sollen bis 2010 gelten. „Dies kann aber in Anbetracht der häufig sehr langen Nutzungsdauer robuster Baufahrzeuge oder von Spezialfahrzeugen mit kostspieligen Sonderauf- und einbauten zu kurz gesprungen sein“, befürchtet Müller. Der Handwerkstag appellierte an die Betriebe, alle derzeit möglichen Nachrüstungen gleich in Angriff zu nehmen, denn die Zeit bis zum Start der Fahrverbote sei reichlich knapp bemessen.

Ein Manko sieht Müller in der fehlenden Förderung für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen. Besitzer eines Pkw dagegen würden für die Nachrüstung ihres Fahrzeugs mit einem zertifizierten Partikelminderungssystem durch eine Steuerbefreiung entlastet. Die fehlende Förderung der Nutzfahrzeuge sei umso erstaunlicher, als das Land deren Anteil am Feinstaubminderungspotenzial der Diesel-Fahrzeuge doch mit immerhin 60 Prozent bemesse: „Diese Lücke in der Förderung muss rasch geschlossen werden.“

Quelle und Kontaktadresse:
Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT) Eva Hauser, Referentin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Heilbronner Str. 43, 70191 Stuttgart Telefon: (0711) 26 37 09-0, Telefax: (0711) 263709-100

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