Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Finanzministerium gräbt sich selbst das Wasser ab

(Berlin) - Das Finanzministerium schlägt in seinem Referentenentwurf zum 8. Steuerberatungs-Änderungsgesetz vor, das Fertigen von Umsatzsteuervoranmeldungen und die Einrichtung der Buchführung auch selbstständigen Geprüften Bilanzbuchhaltern zu erlauben. Darüber sollen die Länder kommende Woche befinden. Dies kommentiert Arno Metzler, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB): „Nicht zum ersten Mal versucht der Gesetzgeber, die Qualifikationen von Freiberuflern in Hochleistungsberufen aufzudröseln und auf andere Berufsgruppen zu verteilen. Die Umsatzsteuervoranmeldung lag bislang klar in den Händen der Steuerberater, und das aus gutem Grund: Denn wenn die Einheitlichkeit der Berufsaufsicht entfällt, haben Verbraucher und Staat das Nachsehen. Wenn die Einheitlichkeit des Berufs preisgegeben wird, laufen Steuerbürger Gefahr, jemanden mit Aufgaben zu betrauen, für die er nicht ausreichend ausgebildet ist und riskieren damit unter Umständen ihre Existenz. Für diese Gruppe ist es nicht damit getan, sich einfach nur eine Buchhaltung oder Umsatzsteuervoranmeldung einrichten zu lassen. Gerade sie benötigen im Hinblick auf unsere komplizierte Steuergesetzgebung eine umfassende und kompetente Steuerberatung, die ihre gesamte wirtschaftliche, private und berufliche Situation sowie künftige Entwicklungen mit einbezieht.

Darüber hinaus unterliegen Steuerberater der Verschwiegenheitspflicht. Diese wird umgangen, wenn die Beratungen für Buchhaltung und Umsatzsteuervoranmeldungen von Geprüften Bilanzbuchhaltern oder Steuerfachwirten ausgeübt wird, denn für sie gilt diese Berufspflicht nicht. Während der Steuerberater ein Organ der Steuerrechtspflege ist, unterliegt der Geprüfte Bilanzbuchhalter nach derzeitigem Stand keiner berufsaufsichtlichen Bindung. Im Klartext: Entweder hat hier jemand bei der Erarbeitung des Referentenentwurfs nicht richtig nachgedacht oder der Staat hofft auf neue Möglichkeiten, die Verschwiegenheitspflichten aufzuweichen. Allein aus diesem Grund ist der Entwurf abzulehnen. Nicht zuletzt gräbt sich das Finanzministerium selbst das Wasser ab, denn wer die Einheitlichkeit der Berufsaufsicht verwässert, muss mit höheren Fehlerquoten und Einbußen bei den Steuereinnahmen rechnen.

Der BFB als Spitzenorganisation der freiberuflichen Kammern und Verbände vertritt 906 Tausend selbstständige Freiberufler. Diese beschäftigen über 2,8 Millionen Mitarbeiter - darunter ca. 141 Tausend Auszubildende - und erwirtschaften 9,2 Prozent des Bruttoinlandsproduktes.

Fazit: Die Beratungskompetenz muss in den Händen der Steuerberater bleiben. Sonst bleiben Garantie für Qualität und Verbraucherschutz auf der Strecke. Nur klare Kompetenzgrenzen bei den Freien Berufen können das verhindern.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Gabriele Reimers, Referentin, Presse- / Öffentlichkeitsarbeit, Finanzen Reinhardtstr. 34, 10117 Berlin Telefon: (030) 284444-0, Telefax: (030) 284444-40

(sk)

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