Pressemitteilung | Der Paritätische - Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.

Firmenspenden für soziale Zwecke müssen steuerlich abzugsfähig bleiben

(Frankfurt/Main) - Der Plan von Finanzminister Hans Eichel, die steuerliche Abzugsfähigkeit von Firmenspenden abzuschaffen, stößt beim Paritätischen Wohlfahrtsverband auf massiven Protest. Das Vorhaben bedrohe die Existenz vieler kleiner sozialer Projekte und Initiativen, kritisiert der Verband. "Für dieses Ansinnen habe ich nicht das geringste Verständnis", betont Verbandsvorsitzende Barbara Stolterfoht in einem Schreiben an den Minister. "Einerseits schauen wir in Deutschland neidvoll auf das ausgeprägte Mäzenatentum in den USA, andererseits sollen die steuerlichen Grundlagen zunichte gemacht werden."

EicheIs Vorhaben spreche zudem den Aussagen Hohn, die in der Koalitionsvereinbarung zur Zusammenarbeit mit der Freien Wohlfahrtspflege sowie zur Stärkung mitbürgerschaftlichen Engagements gemacht wurden. In der Präambel setze die Koalition auf das soziale Engagement in den Wohlfahrtsorganisationen, erinnert Stolterfoht. Dazu gehörten neben ehrenamtlicher Betätigung auch die Spenden - sowohl der Bürgerinnen und Bürger als auch der Kapitalgesellschaften. Gerade viele kleine lokal tätige Vereine und Initiativen wie etwa Sorgentelefone, Drogenprojekte und Frauenhäuser, die nicht auf erhebliche Mitgliedsbeiträge zurückgreifen könnten, seien zur Finanzierung ihrer Arbeit maßgeblich auf materielle Unterstützung des Mittelstands angewiesen, betont die Vorsitzende.

In der Koalitionsvereinbarung werde auch die Verantwortung großer Firmen für die Finanzierung des Gemeinwesens angemahnt. "Diese Forderung teilen wir ausdrücklich. Wir können aber überhaupt nicht nachvollziehen, warum sich diese Verantwortung nicht auch in steuerlich begünstigten Spenden ausdrücken soll", schreibt Stolterfoht. Mit den Spenden würden ausdrücklich Zwecke des Gemeinwohls gefördert, die aus Steuermitteln allein nicht zu finanzieren seien.
Die Vorsitzende des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes betont, dass das geltende Recht bereits Höchstgrenzen zur steuerlichen Wirksamkeit von Spenden festschreibt. Eine unangemessene oder missbräuchliche Gestaltung sei also ausgeschlossen. Sollte es darum gehen, die steuerbegünstigten Zwecke im Detail einer kritischen Betrachtung zu unterziehen, sei der Verband grundsätzlich gesprächsbereit, so Stolterfoht. Keinesfalls aber dürfe die steuerliche Abzugsfähigkeit von Firmenspenden generell aufgehoben werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V. - Heinrich-Hoffmann-Str. 3 60528 Frankfurt Telefon: 069/67060 Telefax: 069/67062 04

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