Pressemitteilung | Deutscher Landkreistag (DLT)

Föderalismusreform II: Kommunen müssen Teil der Schuldengrenze werden

(Berlin) - Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat nach der gestrigen (23. Juni 2008) Vorstellung der Eckpunkte zur Föderalismusreform II gefordert, Städte, Landkreise und Gemeinden in die Regelung zur Schuldengrenze einzubeziehen. Dazu DLT-Präsident Landrat Hans Jörg Duppré (Südwestpfalz): "Die Kommunen benötigen wieder mehr finanzielle Gestaltungsspielräume, um gerade in Anbetracht von Globalisierung und demografischem Wandel kraftvoll und flexibel agieren zu können. Dafür ist es aber notwendig, die für Bund und Länder geplante Schuldenbremse auch auf die Kommunen zu erstrecken. Nur so sind diese in Zukunft vor einem Wegdrücken von Lasten der Länder auf die kommunale Ebene geschützt. So wäre ein Schutzmechanismus auch zugunsten der Kommunen gefunden, von denen fortan nicht mehr verlangt werden könnte, in die eigene Verschuldung zu flüchten."

Der noch immer hohe Schuldenstand der Kommunen sei zu einem Großteil auf strukturelle Unzulänglichkeiten in der Finanzierung der Kommunen zurückzuführen. "Würde die kommunale Ebene nicht mit in die Schuldenbremse einbezogen, wäre das Ergebnis fatal: Weil die Länder selbst nur noch geringe Schulden machen dürften, käme es zu einem Wegdrücken von Lasten in den kommunalen Bereich, der sich weiter ungebremst verschulden dürfte.

Hierbei besteht die Gefahr eines planmäßigen Herunterwirtschaftens der Kommunalhaushalte. Das kann und darf nicht sein!"

Niemandem sei damit gedient, wenn von Seiten des Bundes und der Länder darauf verwiesen werde, diese stünden relativ gesehen noch schlechter da.

"Zentrales Anliegen der Föderalismusreform II muss es sein, wirksame Verschuldungsbegrenzungen auf allen Ebenen einzuführen."

Damit die Ausweitung der Verschuldung nicht der einzige Ausweg aus dem Dilemma zwischen wachsenden Ausgaben und unzureichenden Einnahmen bleibe, müsse sowohl auf der Ausgabenseite als auf der Einnahmeseite gehandelt werden. Das heiße konkret, hinsichtlich der kommunalen Pflichtaufgaben zu einer deutlichen Deregulierung bzw. gesetzlichen Standardabsenkung zu gelangen, um damit die Spielräume zur Ausgabenbeschränkung auf kommunaler Ebene zu stärken. "Zudem muss der Anteil der Kommunen am Gesamtsteueraufkommen, der im Vergleich zu den kommunalen Gesamtausgaben an den Ausgaben des öffentlichen Gesamthaushalts weit unterproportional ist, erhöht werden. Wirksame Schuldenbegrenzung auf der einen Seite und weitgehende Fremdbestimmung bei Ausgaben und Einnahmen auf der anderen Seite schließen sich gegenseitig aus", so Duppré abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Landkreistag, c/o Ulrich-von-Hassell-Haus Pressestelle Lennéstr. 11, 10785 Berlin Telefon: (030) 590097-0, Telefax: (030) 590097-400

(el)

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