Pressemitteilung | k.A.

Förderung Erneuerbarer braucht klare Rahmenbedingungen

(Frankfurt am Main) - Die deutschen Stromversorger erwarten vom Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum Stromeinspeisungsgesetz endlich rechtliche Klarheit über die staatliche Förderung erneuerbarer Energien. Diese Rechtssicherheit ist für die Stromversorger ebenso nötig wie für die privaten Einspeiser und für die Verbraucher, die als Stromkunden Milliarden Subventionen zahlen. Das erklärt Dr. Eberhard Meller, Hauptgeschäftsführer der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW), Frankfurt am Main, in einer ersten Stellungnahme zum Plädoyer des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof in Brüssel.

Die VDEW betont, dass das Stromeinspeisungsgesetz sowie sein Nachfolger, das seit April 2000 geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz, die deutschen Stromrechnungen heute mit jährlich rund 2,5 Milliarden (Mrd.) DM belaste. Bis 2005 werde dieser Betrag auf vier und bis 2010 auf sechs Mrd. DM steigen. "Diese Subventionen sollten nicht allein den Stromkunden aufgebürdet, sondern aus dem Steueraufkommen finanziert werden", fordert Meller. Außerdem müsste das Förderkonzept sowohl die ökonomische als auch die ökologische Effizienz beim Ausbau regenerativer Energie stärker berücksichtigen.

Der Branchenverband weist darauf hin, dass erst das Urteil eine abschließende Bewertung erlaube. Das Gericht sei nicht an den Antrag des Generalanwaltes gebunden.

Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke - VDEW - e.V. Stresemannallee 23 60596 Frankfurt Telefon: 069/63041 Telefax: 069/6304289

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