Pressemitteilung | BTE - Handelsverband Textil Schuhe Lederwaren

Folgen der Mehrwertsteuer-Erhöhung nicht unterschätzen!

(Köln) - Die zum 1. Januar 2007 vorgesehene Mehrwertsteuer-Erhöhung wird in ihrer Auswirkung auf den Ertrag von vielen Modehändlern – und auch Lieferanten – noch unterschätzt. Eine Überwälzung auf den Endverbraucher – wie vom Gesetz vorgesehen – ist aufgrund des harten Preiswettbewerbs im Textilhandel kaum vorstellbar und bei Eckpreisen auch unsinnig.

Tatsache ist, dass selbst eine Umsatzsteigerung um drei Prozent längst nicht ausreichen würde, um im Handel die Spannenverluste auszugleichen. In welchem Maße die MwSt.-Erhöhung auf die Einkaufspreise durchschlagen muss, zeigen folgende Ausführungen:

Die MwSt.-Erhöhung bedeutet zunächst eine Kostensteigerung, und zwar in Höhe von 2,17 Prozent vom Umsatz bzw. VK-Wert. Dieser Prozentsatz ist die gerundete Differenz von alter Vorsteuer (13,79 Prozent) und neuer Vorsteuer (15,97). Wer also Eckpreislagen durch Reduzierungen der Einkaufspreise halten will, muss den Einkaufspreis (EK) um diesen Prozentsatz senken, um seinen Rohertrag als Betrag in EURO stabil zu halten.

Zu beachten ist, dass bei dieser Berechnungsweise der Verkaufspreis die Bezugsgröße darstellt. Bezieht man den notwendigen Anpassungsbedarf dagegen z.B. auf die Wareneingangsspanne oder den EK, so erhöht sich bei Kalkulationsaufschlägen jenseits der 100 Prozent auch die notwendige EK-Reduzierung in Prozent. Der EK muss dann prozentual umso stärker gesenkt werden, je höher der Aufschlag ist.

Beispiel: Ein EK von 50 EUROO führt bei einer Wareneingangsspanne von 60 Prozent (Aufschlag 150 Prozent) bislang zu einem VK von 125 EURO, darin 17,24 EURO MwSt. und 57,76 EURO Netto-Rohertrag (46,2 Prozent). Steigt die MwSt.-Belastung auf 19,96 EURO (19 Prozent) sinkt der Netto-Rohertrag auf 55,04 EURO (44,0 Prozent) bzw. 2,72 EURO. Soll der bisherige Rohertrag bei stabilem VK gehalten werden, muss also der EK um 2,72 EURO auf 47,28 EURO abgesenkt werden. Diese Absenkung entspricht 2,17 Prozent vom VK von 125 EURO, aber 4,71 Prozent vom bisherigen Netto-Rohertrag und sogar 5,44 Prozent vom bisherigen EK.

Wichtig: Besonders bei größeren Aufträgen ist zudem eine genaue Kalkulationsrechnung bis auf mindestens drei Stellen hinter dem Komma zu empfehlen. Denn bei hohen Summen können sich die Rundungsfehler leicht zu beträchtlichen absoluten Beträgen aufaddieren!

BTE-Tipps:
- Bei der laufenden Orderrunde sollte das Kalkulationsthema unbedingt Gegenstand der Gespräche mit den Lieferanten sein. Das betrifft vor allem Lieferanten mit einer niedrigen Lagerdrehung. Denn bei diesen besteht eine überdurchschnittlich hohe Gefahr, dass die Ware für Herbst/Winter 2006 zum Jahresanfang 2007 noch nicht verkauft ist und somit zu Lasten des Handels der dann höheren Mehrwertsteuer unterworfen wird.
- Der Handel muss bei Verhandlungen mit den Lieferanten über EK und Spanne die Auswirkungen auf seinen Ertrag sorgfältig prüfen. Vorgeblich einfache Lösungen wie „Wir teilen uns den Spannenverlust“ müssen auf ihre Folgen für den Handel kritisch hinterfragt werden.

Branchenexperten mit Kenntnis der Wertschöpfungskette und Ertragssituation von Handel und Industrie wissen, dass viele Lieferanten weit mehr „Luft“ in ihrer Kalkulation zum Abfedern der MwSt.-Erhöhung haben als der Einzelhandel. Der Textilfachhandel hat mit einer durchschnittlichen Umsatzrendite von unter einem Prozent (laut BTE-Jahresbetriebsvergleich für 2004) absolut keinen Spielraum, die MwSt.-Erhöhung zu schultern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels e.V. (BTE) Pressestelle An Lyskirchen 14, 50676 Köln Telefon: (0221) 921509-0, Telefax: (0221) 921509-10

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