Fortbildungsbereitschaft Tiermedizinischer Fachangestellter wird belohnt / Arbeitsgemeinschaft aus Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber und -nehmer nimmt Arbeit auf
(Dortmund) - Ab sofort können Tiermedizinische Fachangestellte beantragen, dass die Fortbildungen, die sie zwischen dem 1. Januar 2006 und dem 31. Dezember
2008 absolviert haben, auf die neue Tätigkeitsgruppe II des seit 1.
Januar 2009 gültigen Tarifvertrages angerechnet werden.
Das erklärte die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft "Fortbildungen TFA"
Silke Agus. Die AG aus Vertreterinnen und Vertretern des Verbandes medizinischer Fachberufe e.V. und des Bundesverbandes praktizierender Tierärzte e.V. hat sich am 1. April konstituiert und die Referatsleiterin für Tiermedizinische Fachangestellte der Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen an ihre Spitze gewählt.
Silke Agus: "In dem neuen Tarifvertrag war vereinbart worden, das Fortbildungsengagement der Kolleginnen besser zu honorieren. In die neue Tätigkeitsgruppe II, die einen zehnprozentigen Zuschlag auf das Grundgehalt vorsieht, werden die Mitarbeiterinnen eingestuft, die eine oder mehrere anerkannte relevante Fortbildung(en) im Gesamtumfang von
24 Stunden auf einem veterinärmedizinischen Teilgebiet oder im Verwaltungsbereich nachweisen können."
Für diesen Nachweis sollten Tiermedizinische Fachangestellte bis Ende Juni 2009 ihre Teilnahmebescheinigungen, aus denen der Inhalt und die Dauer der Fortbildung eindeutig hervorgehen, an Silke Agus, Kleine Straße 3, 33014 Bad Driburg-Reelsen (E-Mail sagus@vmf-online.de) senden.
"Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft werden sich um schnelle Antworten bemühen", so Silke Agus weiter. "Dennoch ist es wichtig, dass die Kolleginnen die Höherstufung bis zum 30. Juni 2009 auch bei ihrem Arbeitgeber schriftlich und vorsorglich geltend machen. Denn nach Manteltarifvertrag ist dieser nur verpflichtet, Ansprüche rückwirkend sechs Monate nach ihrem Entstehen zu erfüllen."
Ab 2009 gilt, dass nur die Fortbildungsmaßnahmen anerkannt werden, die zuvor von den Bildungsträgern bzw. Veranstaltern bei der AG eingereicht und von dieser bestätigt wurden. Davon betroffen sind sowohl die insgesamt 24 Stunden zum Erreichen der neuen TG II als auch die jährlichen acht Fortbildungsstunden zum Erhalt dieser Gehaltsstufe.
Der Kriterienkatalog für die Anerkennung wird in Kürze auf den Internetseiten beider Verbände www.tieraerzteverband.de und www.vmf-online.de veröffentlicht. Die Bildungsträger können ihre Konzepte bei Silke Agus, der Vorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft, einreichen.
Quelle und Kontaktadresse:
Verband medizinischer Fachberufe e.V.
Pressestelle
Bissenkamp 12-16, 44135 Dortmund
Telefon: (0231) 5569590, Telefax: (0231) 553559
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