Fortbildungspflicht für Steuerberater muss im Gesetz verankert werden / Berufsorganisationen vereinbaren gemeinsame Initiative
(Berlin) - Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) und der Bundesverband der Steuerberater (BVStB) setzen sich gemeinschaftlich dafür ein, dass die Fortbildungspflicht für Steuerberater gesetzlich festgeschrieben wird. Zwar ist diese Pflicht schon heute in der Berufsordnung geregelt. Als zentrale Bestimmung des Berufsrechts und wichtiger Qualitätsausweis im Wettbewerb sollte die Fortbildung jedoch im Gesetz verankert sein zumal für Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und andere Freie Berufe seit Jahren eine entsprechende gesetzliche Pflicht gilt.
Auf ihrem Treffen am 29. März in Berlin vereinbarten der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Dr. Klaus Heilgeist, und der Präsident des Bundesverbandes, Prof. Dr. Günter Lutz, sich gemeinsam für die gesetzliche Fortbildungspflicht stark zu machen. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1987 entschieden, dass wesentliche Berufspflichten ins Gesetz gehören. Bei den Steuerberatern befindet sich der Gesetzgeber also seit fast 20 Jahren in Verzug, erklärten Heilgeist und Lutz. Außerdem sprachen sich die Präsidenten beider Organisationen für die Einführung einer freiwilligen Qualitätssicherung in den steuerberatenden Berufen aus. Da mit der Integration auf dem Dienstleistungssektor Steuerberater auch auf europäischer Ebene künftig verstärkt im Wettbewerb stehen, müsse die Qualitätssicherung in Deutschland gefördert werden.
Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK)
Pressestelle
Neue Promenade 4, 10178 Berlin
Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799
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