Pressemitteilung | Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. (BZÄK)

Fortschritt geht anders -Öffnungsklausel vom Tisch - betriebswirtschaftliche Anpassung findet nicht statt Bundeszahnärztekammer bewertet den Referentenentwurf des BMG zur Novellierung der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) kritisch

(Berlin) - Heute hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) den Referentenentwurf zur Aktualisierung der völlig veralteten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vorgelegt. Die Bundeszahnärztekammer begrüßt die Entscheidung von Bundesgesundheitsminister Rösler, auf eine Öffnungsklausel im Referentenentwurf zur GOZ zu verzichten. "Damit wird einer unserer wichtigsten Forderungen Rechnung getragen", so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Peter Engel. Andererseits orientiert sich die Novellierung nach BZÄK-Ansicht im Weiteren jedoch viel zu wenig am wissenschaftlichen Stand der Zahnheilkunde und ignoriert die Kostenentwicklungen der letzten Jahre.

In die überarbeitete Gebührenordnung sind einige zahnärztliche Leistungen neu aufgenommen worden. Bei wenigen Leistungen wurden die Punktzahlen angeglichen, was zu einem cirka sechsprozentigen Honorarzuwachs führt. Der größte Teil der GOZ blieb jedoch unverändert. Eine generelle Punktwerterhöhung fand nicht statt.

Aus Sicht der Bundeszahnärztekammer muss eine akzeptable GOZ-Reform drei Bereiche umfassen: keine Öffnungsklausel im Verordnungsteil, aktualisierte Leistungsbeschreibungen und einen Ausgleich für 23 Jahre Vorenthaltung einer überfälligen Honoraranpassung. "Diese Novelle ist ausschließlich den politischen und finanziellen Umständen geschuldet. Neue medizinische Standards sind in den Leistungsbeschreibungen nicht ausreichend berücksichtigt. Und nach 23 Jahren Nullrunde ist eine cirka sechsprozentige Anhebung betriebswirtschaftlich nicht akzeptabel. Nach dieser Zeit sind die Zahnärzte entsetzt über den Punktwertestillstand", beanstandet Engel.

Hintergrund
Die bis heute noch gültige, seit etwa zweieinhalb Jahrzehnten nicht aktualisierte GOZ hinkt den wissenschaftlichen Entwicklungen bei den zahnmedizinischen Leistungen hinterher. Sie regelt Behandlung und Abrechnung für Privatpatienten als auch den steigenden Anteil an Behandlungen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden. Seit Jahren forderte die deutsche Zahnärzteschaft, die GOZ dem heutigen Standard anzupassen, um den Patienten eine qualitativ hochwertige Zahnmedizin dauerhaft anbieten zu können.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundeszahnärztekammer Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V. Jette Krämer, Leitung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Chausseestr. 13, 10115 Berlin Telefon: (030) 400050, Telefax: (030) 40005200

(aj)

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