Pressemitteilung |

Franzen: Regierung „hartz“ nicht verstanden

(Berlin) - „Die Gewerkschaften haben sich zum Nachteil aller durchgesetzt und damit erreicht, dass vor allem die Personal-Service-Agenturen zur Wirkungslosigkeit verdammt sind. Die Regierung ‚hartz’ nicht verstanden“, so Hermann Franzen, Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH), am 6. November in Berlin anlässlich der Verabschiedung der Gesetzentwürfe „Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ durch das Bundeskabinett. Der BDH-Präsident erinnerte daran, dass der ursprüngliche Entwurf des Hartz-Konzepts nicht ohne Grund vorgesehen habe, PSA-Arbeitnehmern in der Probezeit von sechs Monaten einen Nettolohn in Höhe des Arbeitslosengeldes zu zahlen: Die Vermittlungschancen für Arbeitslose seien nämlich besonders hoch, wenn sie ihre Arbeitskraft für einen überschaubaren Zeitraum günstiger als vergleichbare Arbeitnehmer anbieten könnten. Das Hartz-Konzept habe zwar vorgesehen, dass PSA-Mitarbeiter einen tariflich vereinbarten PSA-Lohn erhalten sollten. Gleichwohl hätte immer noch die Möglichkeit bestanden, den PSA-Lohn tarifvertraglich günstiger auszugestalten als vergleichbare Tariflöhne.

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf, wonach Leiharbeitnehmer und PSA-Mitarbeiter genauso entlohnt werden sollen wie die regulären Beschäftigten des Entleiherbetriebs führe zu einer Verteuerung der Zeitarbeit einschließlich der PSA-Mitarbeiter. „Für die Unternehmen bestehen damit keinerlei Anreize, PSA-Mitarbeiter, die vielfach nur schwer in reguläre Arbeit zu vermitteln sind, einzustellen,“ erklärte Franzen. Zwar sei zu begrüßen, dass zeitgleich das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz flexibilisiert werden solle. Diese Maßnahmen würden jedoch nicht dazu beitragen, den bisherigen Kostenvorteil der Zeitarbeit aufzufangen. Unklar sei insofern, wie die Bundesregierung das Ziel für das nächste Jahr erreichen wolle, 500.000 Arbeitslose über die PSA-Agenturen in Arbeit zu vermitteln und Einspareffekte in Milliardenhöhe bei der Bundesanstalt für Arbeit zu erwirtschaften.

Franzen forderte die Koalition auf, den Gesetzentwurf in diesem entscheidenden Punkt noch einmal zu überarbeiten. Der Handelspräsident kritisierte auch die Regelung, wonach Betriebe zukünftig verpflichtet sind, gekündigte Mitarbeiter bis zu zehn Tage für die Stellensuche bei gleichzeitiger Fortzahlung des Arbeitsentgelts freizustellen. Die Suche nach einem Job liege in erster Linie im Interesse des Arbeitnehmers. Benötige er hierfür Zeit und die Freistellung vom bestehenden Arbeitsverhältnis, so sei es zumutbar, dass er vorhandene Urlaubstage einsetze, so Franzen. Auch diese Regelung trage dazu bei, den Faktor Arbeit in Deutschland weiter zu verteuern. Ein Beitrag zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit könne darin nicht gesehen werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände e.V. (BDH) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/72625065 Telefax: 030/72625069

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