Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Freie Berufe begrüßen Regelungen zu Mini-Jobs und Scheinselbstständigkeit

(Berlin) - "Kurz vor dem Weihnachtsfest endlich mal eine gute Nachricht aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit", so Dr. Ulrich Oesingmann, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe am 19. Dezember in Berlin. "Wir begrüßen die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zur Umsetzung des Hartz-Konzeptes, die im Zusammenhang mit den Minijobs und der Scheinselbstständigkeit erzielt wurden.

Die erweiterten Regelungen zu den Minijobs gibt den Kleinsteinheiten der Freien Berufe ihr notwendiges Flexibilisierungsinstrument zurück, um schnell und unbürokratisch auf Schwankungen in der Nachfrage nach qualifizierten Dienstleistungen reagieren zu können. Die jetzt gefundene Regelung, dass der Arbeitgeber auf Minijobs bis 400 Euro eine Pauschale von 25 Prozent zu zahlen hat, ist fair und kommt dem nahe, was bereits vor der Neuregelung der geringfügigen Beschäftigung gegolten hat und von uns gefordert wurde."

Wichtig sei jetzt, dass die Minijobs auch wirklich für alle Branchen geöffnet würden und das Meldeverfahren deutlich entbürokratisiert werde, so Oesingmann weiter. Die Streichung der Vermutungskriterien, nach denen die Sozialkassen Subunternehmer als Scheinselbstständige einstufen konnten, sei ebenfalls zu begrüßen.

"Die Bundesregierung hat noch rechtzeitig erkannt, dass die bestehenden und viel zu bürokratischen Regelungen zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit nicht einhergehen konnten mit den Regelungen zur Gründung einer Ich-AG. Nichtsdestotrotz gehört das Scheinselbstständigengesetz abgeschafft, denn der Widerspruch mit der Ich-AG wird sicherlich nicht der Letzte sein. Das Gesetz muss ersatzlos gestrichen werden, um nicht noch weiter für Verwirrung zu sorgen", so Oesingmann weiter. "Es bereitet insbesondere Freiberuflern in den so genannten neuen Freien Berufen Probleme und zwar bei der Auftragsakquise. Potenzielle Auftraggeber verlangen schlicht die absolute Sicherheit vor zusätzlicher Inanspruchnahme durch die Sozialkassen. Die kann nur der Gesetzgeber geben."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Reinhardtstr. 34 10117 Berlin Telefon: 030/2844440 Telefax: 030/28444440

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