Pressemitteilung | Bundesverband der Freien Berufe e.V. (BFB)

Freie Berufe gegen Gewerbesteuer / BFB warnt vor zusätzlicher Steuerbelastung

(Berlin) - Der Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), Dr. Ulrich Oesingmann, erklärt in Berlin: „Wir verfolgen mit großer Sorge die Pläne der Bundesregierung, die Freien Berufe in die Gewerbesteuerpflicht einzubeziehen.“ Der BFB hat sich von Beginn der Diskussion an gegen eine Erstreckung der Gewerbesteuer auf die Freien Berufe ausgesprochen. Freiberufler sind qua Berufsgesetz keine Gewerbetreibende.

Die Arbeitsgruppe, die sich im Bundesfinanzministerium mit der Reform der Gemeindefinanzen und Kommunalsteuern beschäftigt, quantifiziert derzeit die Aufkommensqualität der zwei zur Diskussion stehenden Modelle: das BDI/VCI-Modell, das ein Bezuschlagungsrecht der Gemeinden an Einkommen- und Körperschaftsteuer vorsieht sowie das NRW-Modell, bei dem die Gewerbesteuer auf die Freien Berufe und Selbstständigen erstreckt werden soll. Unter gleichen Annahmen würde das NRW-Modell zu einer deutlich stärkeren steuerlichen Belastung für Freiberufler führen als das BDI/VCI-Modell.

Die Problematik des sog. NRW-Modells ergibt sich insbesondere durch die vorgesehenen Hinzurechnungen von Kostenelementen, die vom Freiberufler zu tragen wären, wie Mieten, Zinsen oder Leasingraten. Hierdurch wird die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer erhöht und ein „Ertrag“ besteuert, der in dieser Höhe nicht vorhanden ist. Dieses Problem kommt insbesondere dann zum Tragen, wenn – wie in vielen Praxisbeispielen belegbar – der Anteil der ertragsunabhängigen Hinzurechnungen deutlich höher ist als die in den Berechnungen des BMF angesetzten Pauschalsätze von 10 Prozent des Ertrags. Die Problematik würde auch nicht durch die gesetzlich geregelte Anrechnung der Gemeindesteuer auf die Einkommensteuer vollständig entschärft.

„Bei den derzeitigen Berechnungen zum NRW-Modell geht das BMF von praxisfernen Annahmen aus. Kommt das NRW-Modell, ist mit einer deutlichen steuerlichen Mehrbelastungen für zahlreiche Freiberuflerpraxen zu rechnen. Insbesondere für ertragsschwächere Einheiten würde dies eine Besteuerung der Substanz bedeuten, die mittelfristig zur Insolvenz und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen führen kann“, so Oesingmann weiter.

„Angesichts der seit über 10 Jahren ausbleibenden Anpassungen der Gebühren- und Honorarordnungen der Freiberufler, wäre dies eine weitere Schwächung der wirtschaftlichen Grundlagen der Freien Berufe. Wir fordern die Bundesregierung auf, die Aufkommensquantifizierung der Modelle zur Reform der Kommunalsteuern auf realistischen Annahmen aufzubauen. Sie muss dafür sorgen, dass aus einer Reform keine zusätzlichen Belastungen für die Freien Berufe entstehen. Ich erinnere hier auch an die Zusage des Bundeskanzlers, es werde keine Steuererhöhungen geben.“

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Freien Berufe (BFB) Reinhardtstr. 34 10117 Berlin Telefon: 030/2844440 Telefax: 030/28444440

NEWS TEILEN: