Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. (FVDZ) - Hauptstadtbüro

Freier Verband Deutscher Zahnärzte zur Novelle der zahnärztlichen Approbationsordnung / Reform des Zahnmedizinstudiums - Grundlage ist geschaffen

(Berlin) - Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) sieht jetzt den Bundesrat in der Pflicht, den Weg für eine neue zahnärztliche Approbationsordnung zeitnah freizumachen, die das Bundeskabinett am 2. August 2017 erfolgreich passiert hat.

"Der Kabinettbeschluss ist ein wichtiger Schritt, jetzt darf aber nicht auf halber Strecke stehen geblieben werden", sagt der FVDZ-Bundesvorsitzende Harald Schrader. Mit der Reform nach über sechs Jahrzehnten bestehe nun die Chance, die Ausbildung des zahnärztlichen Nachwuchses endlich auf ein zeitgemäßes Niveau zu heben und den Präventionsgedanken zu stärken. "Entscheidend ist jetzt, dass die Approbationsordnung verabschiedet und mit Leben gefüllt wird. Der Nationale Lernzielkatalog Zahnmedizin (NKLZ) muss bei der Ausbildung der angehenden Zahnmedizinerinnen und Zahnmediziner Berücksichtigung finden", betont Schrader.

Der FVDZ hat wichtige Aspekte zur inhaltlichen Ausgestaltung der neuen Approbationsordnung eingebracht. Hierzu gehören unter anderem der Beibehalt der zahntechnischen Ausbildungsinhalte und eine Verbesserung in der Betreuungsrelation mit unmittelbarer positiver Auswirkung auf eine qualitativ hochwertige und an den aktuellen wissenschaftlichen Standards orientierte Ausbildung in Deutschland.

Bereits 2005 hatte der FVDZ zusammen mit der Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) und der Vereinigung der Hochschullehrer der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (VHZMK) einen Vorschlag für eine neue Approbationsordnung für Zahnärzte erarbeitet und dem Bundesministerium für Gesundheit vorgelegt.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. Pressestelle Auguststr. 28, 10117 Berlin Telefon: (030) 243427-0, Fax: (030) 243427-67

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