Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V.

Freier Verband: Zwangsmaßnahmen müssen nicht sein Zahnärzte begrüßen Abkehr von gesetzlich verordneten Früherkennungsuntersuchungen

(Berlin) - Der Bundesvorsitzende des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte (FVDZ), Dr. Karl-Heinz Sundmacher, hat die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Patienten nicht gesetzlich zu Gesundheits- und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen zu verpflichten, begrüßt: „Zwangsmaßnahmen sind nie geeignete Mittel, um gewünschte Verhaltensänderungen herbei zu führen“, sagte Sundmacher in Berlin.

Besonders der medizinische Bereich müsse so weit wie möglich freigehalten werden von administrativen Eingriffen. „Dazu gehört auch das Recht eines Menschen, eine bestimmte Behandlung oder Untersuchung zu verweigern“, betonte Sundmacher. Der richtige Weg sei mehr Information und ein ungestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient. Der G-BA Beschluss habe allerdings nur eine von vielen unsinnigen Regelungen des GKV-Wettbewerbstärkungsgesetzes (GKV-WSG) abgemildert. Überraschend hat sich auch Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) gegen verpflichtende Vorsorgeuntersuchungen ausgesprochen. Man könne weder Erwachsene noch Kinder zu derartigen Untersuchungen zwingen, sagte Schmidt anlässlich des 40-jährigen Bestehens der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in der vergangenen Woche.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. Berliner Büro Mallwitzstr. 16, 53177 Bonn Telefon: (0228) 85570, Telefax: (0228) 347967

(tr)

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