Für ein klimagerechtes Städtebaurecht
(Berlin) - Der fortschreitende Klimawandel erfordert eine Weiterentwicklung des Städtebaurechts, um die Lebensqualität im urbanen Raum langfristig zu sichern. Der Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen nimmt die angestoßene Novellierung des Baugesetzbuches zum Anlass, konkrete Empfehlungen für eine wirksame und rechtssichere Verankerung der Klimaanpassung im Städtebaurecht vorzulegen.
Kernanliegen der Empfehlungen ist es, Klimaanpassung als eigenständige Zielsetzung im BauGB klar zu definieren und mit geeigneten Instrumenten zu unterlegen. Dazu zählen unter anderem die Einführung eines grundstücksbezogenen Grünflächenfaktors sowie die verbindliche Berücksichtigung integrierter Freiraumentwicklungskonzepte in der Bauleitplanung.
Weitere Forderungen sind die Aufwertung des Grünordnungsplans, die Verankerung des Freiflächengestaltungsplans, die Normierung des Verschlechterungsverbots, die Optimierung der Realkompensation sowie die Einführung von Klimasanierungsgebieten. Durch diese Maßnahmen werden Kommunen in die Lage versetzt, konsequent klimagerechte Stadt- und Freiräume zu entwickeln.
Mit den Empfehlungen knüpft der bdla an seine bisherigen fachpolitischen Positionen an und versteht sie als Beitrag zur Reform des Städtebaurechts.
Quelle und Kontaktadresse:
Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen e.V. (bdla) - Bundesgeschäftsstelle, Petra Baum, Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Wilhelmine-Gemberg-Weg 6, Aufgang A, 10179 Berlin, Telefon: 030 2787150
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