Pressemitteilung | Bundessteuerberaterkammer (BStBK) KdÖR
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Für Fortbildung, aber gegen Peer-Review und sanktionierte Fortbildungspflichten

(Berlin) - Die Darstellungen des Deutschen Steuerberaterverbandes zu einer vermeintlich sanktionsbewehrten Fortbildungspflicht haben zu einer großen Unruhe im Berufsstand geführt. Das Präsidium der Bundessteuerberaterkammer hat auf seiner 187. Sitzung am 3. November 2005 deshalb noch einmal ausdrücklich klargestellt, dass die auf der Bundeskammerversammlung in Dessau am 6./7. Juni 2005 gefassten Beschlüsse zur Qualitätssicherung weder den Einstieg in ein sanktioniertes Fortbildungssystem noch in einen den Wirtschaftsprüfern vergleichbaren Peer-Review bedeuten.

Von der Bundeskammerversammlung ist beschlossen worden, im Steuerberatungsgesetz eine allgemeine Aussage zur Fortbildungspflicht der Berufsangehörigen zu treffen, nachdem diese Pflicht bislang nur in der Berufsordnung geregelt ist. Sowohl bei den Rechtsanwälten als auch bei den Wirtschaftsprüfern ist bereits jetzt eine ausdrückliche Regelung im Berufsgesetz zu finden.

Die Bundeskammerversammlung hat weiter beschlossen, die Bundessteuerberaterkammer, die schon nach derzeitigem Recht für die Förderung der beruflichen Fortbildung in den steuerberatenden Berufen zuständig ist, zusätzlich mit der Aufgabe zu betrauen, Qualitätsstandards zur Berufsausübung im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit den Steuerberaterkammern zu setzen und zu vermitteln. Mit diesem Beschluss wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es in Sachen Qualität nicht unterschiedliche Standards geben darf, und nur eine Stelle für deren Setzung zuständig sein kann. Sinnvollerweise kann diese Aufgabe daher nur von der Bundessteuerberaterkammer als Zusammenschluss aller Steuerberaterkammern und als Gesamtvertretung des Berufsstandes wahrgenommen werden.

Ferner ist beschlossen worden, in den Aufgabenkatalog der Steuerberaterkammern eine ausdrückliche Aussage darüber aufzunehmen, dass die Steuerberaterkammern für die Förderung der beruflichen Fortbildung ihrer Mitglieder zuständig sind. Der Beschluss stellt nur die sich ohnehin aus dem Steuerberatungsgesetz ergebende Pflicht der Kammern klar, die beruflichen Be-lange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren.

Die drei Beschlüsse sind Teil eines Konzeptes, das die Qualitätssicherung im Interesse der Zukunftsfähigkeit des Berufes stärker als bisher in die allgemeine Aufmerksamkeit bringen will. Beschlüsse über mögliche Sanktionsmaßnahmen wurden nicht getroffen. Anders lautende Berichterstattungen sind falsch.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Dipl.-Volkswirt Oliver Falk Neue Promenade 4, 10178 Berlin Telefon: (030) 2400870, Telefax: (030) 24008799

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