Pressemitteilung | k.A.
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Für wirksame Klimapolitik die KWK-Hürden beseitigen

(Essen) - Die Politik muss den Entwurf des neuen Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) in entscheidenden Punkten verbessern, so die Einschätzung des VIK, der Interessenvertretung industrieller und gewerblicher Energiekunden, anlässlich der Anhörung zur Novelle des KWK-Gesetzes vor dem Wirtschaftsausschuss des Bundestages am kommenden Montag, 7. April 2008. Die Hürden für eine wirksame Förderung der umweltfreundlichen KWK sind im aktuellen Gesetzesentwurf viel zu hoch und benachteiligen immer noch die besonders effiziente KWK in Industrie und Gewerbe gegenüber KWK-Anlagen von Versorgungsunternehmen.

Der offensichtliche Wille der Politik, Klimaschutz mit zusätzlichen KWK-Anlagen als eine ihrer zentralen Aufgaben voranzutreiben, ist vorhanden. Es ist daher kaum nachzu­vollziehen, warum die Hürden für die mit höchstem CO2-Minderungspotential ausgestattete industrielle KWK bisher trotzdem restriktiv hoch geblieben sind.

Die Kritikpunkte am KWK-Gesetzentwurf:

- Förderung von KWK-Projekten nur, wenn die Investitionssumme bei über 50 % der gesamten Anlagenneukosten liegt. Dieser hohe Prozentsatz führt de facto zum Ausschluss der Förderung industrieller KWK-Anlagen. Diese Anlagen sind in der Industrie häufig über Jahrzehnte gewachsen, auch noch so sinnvolle und dabei teure Verbesserungen werden nur in extremen Ausnahmen über 50 % der Neukosten der gesamten KWK-Anlage ausmachen. Aus Sicht des VIK eine enorme Verschwendung von günstigem CO2-Minderungspotential an Industriestandorten und ein krasser Widerspruch zur Förderpolitik bei den viel teureren erneuerbaren Energien oder den Belastungen durch den EU-weiten CO2-Emissionshandel.

- Die Fördersätze für KWK-Anlagen der Industrie liegen niedriger als die für KWK-Anlagen der Versorger. Dabei macht die KWK-Technik keinen Unterschied zwischen den Betreibern – die CO2-Absenkung funktioniert so oder so. Bei gleichem Klimanutzen findet eine inakzeptable Diskriminierung der Industrie statt!

- Die Förderbedingungen sind zudem nicht planungssicher. Ursprünglich zugesagte Fördersummen können aufgehoben oder reduziert werden. Eine Unsicherheit, die kostenintensive KWK-Modernisierungsmaßnahmen unnötig verhindert. In den Anfangsjahren nicht verwendete Fördergelder sollten daher auf die Folgejahre übertragen werden können, um damit das Gesamtfördervolumen nutzbar zu machen.

Quelle und Kontaktadresse:
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft Pressestelle Richard-Wagner-Str. 41, 45128 Essen Telefon: (0201) 810840, Telefax: (0201) 8108430

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