FVDZ fordert nach Urteil Stopp der e-Card / Der Mensch ist schützenswerter als ein Computer!
(Berlin) - Das historische Urteil zur Verfassungswidrigkeit von Online-Durchsuchungen führt die elektronische Gesundheitskarte (e-Card) ad absurdum. "Wenn laut Urteil Computer-Festplatten in die hochschützenswerte Privatsphäre fallen, dann sind doch die intimen Gesundheitsdaten des Patienten erst recht zu schützen." So reagiert Dr. Karl-Heinz Sundmacher, Bundesvorsitzender des Freien Verbandes Deutscher Zahnärzte, auf das Urteil der Karlsruher Richter, die ein neues Grundrecht auf Vertraulichkeit und Integrität zum Schutz von personenbezogenen Daten entwickelt haben. Sundmacher: "Die geplante e-Card verstößt gegen dieses Grundrecht."
Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte fordert deshalb, sämtliche Arbeiten zur elektronischen Gesundheitskarte sofort einzustellen. Sundmacher dazu:
"Der Mensch ist doch schützenswerter als ein Computer! Dritte dürfen nicht an die unantastbaren Daten unserer Patienten gelangen. Diese Informationen gehören ausschließlich in die Hände des Patienten und des behandelnden Arztes. Alles andere gefährdet massiv die Privatsphäre der Patienten."
Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V., Hauptstadtbüro
Dr. Birgit Weichmann
Weichmann, Pressesprecherin
Auguststr. 28, 10117 Berlin
Telefon: (030) 243427-0, Telefax: (030) 243427-67
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