Pressemitteilung | Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V. - Hauptstadtbüro

FVDZ fordert von den Bundesländern die schnelle Einführung der Gesundheitskarte für Flüchtlinge

(Berlin) - Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) fordert die Landesregierungen auf, dem Beispiel von Hamburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen zu folgen und den Asylbewerbern in Deutschland eine elektronische Gesundheitskarte auszustellen.

Täglich steigt die Zahl der Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen. Neben der Frage der Unterkunft stellt sich in fast allen Fällen auch das Problem der zahnmedizinischen Behandlung. Viele Mitglieder des FVDZ sehen sich in ihren Praxen mit der Frage konfrontiert, wie sie unbürokratisch helfen können.

Fast jeder Asylbewerber muss seine Behandlung bei den Sozialbehörden beantragen, jede Rechnung wird von diesen geprüft. Sind die Kommunen finanziell schwach aufgestellt, werden nachhaltige zahnärztliche Behandlungen, wie sie bei vielen Flüchtlingen notwendig sind, unter Umständen nicht von den Kommunen übernommen. Die Bundesländer Hamburg und Bremen gehen seit Beginn des Jahres einen anderen Weg. Sie geben an die Flüchtlinge die elektronische Gesundheitskarte aus. Jetzt endlich hat Nordrhein-Westfalen als erstes Flächenland nachgezogen und die Gesundheitskarte für Flüchtlinge eingeführt.

"Leider zögern andere Bundesländer immer noch, diesem guten Beispiel zu folgen", erklärt die FVDZ-Bundesvorsitzende, Kerstin Blaschke. Ihre eindringliche Forderung an die Landesregierungen: "Die Länder müssen den Flüchtlingen endlich eine umfassende und zahnmedizinisch vernünftige Behandlung gewährleisten und so die Kommunen entlasten. Mit der Gesundheitskarte bekämen die Menschen, die in unserem Land Zuflucht suchen, auch ein Stück Würde zurück." Gleichzeitig erhielten die Zahnärzte Sicherheit, wie die Behandlung der Asylbewerber abgerechnet wird. "Viele meiner Kollegen", so Blaschke, "gehen heute aus humanitären Gründen in Vorleistung, ohne zu wissen, ob das von den strengen Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes gedeckt ist!" Führen die Bundesländer die Gesundheitskarte für Asylbewerber ein, würde das die Spannungssituation zwischen notwendiger und gebotener Zahnbehandlung lösen und dem Abrechnungschaos sowie dem viel zu großen bürokratischen Aufwand ein Ende setzen. Darüber hinaus, so die FVDZ-Vorsitzende, hätten die Beispiele aus Hamburg und Bremen gezeigt, würden die Sozialämter in den Kommunen durch die Ausgabe der Gesundheitskarte entlastet. Allerdings dürften die Kosten für die Behandlung nicht vom zahnärztlichen Gesamtbudget abgezogen werden. In diesem Zusammenhang heißt es aus dem Bundesgesundheitsministerium, dass die anfallenden Kosten über das Asylbewerberleistungsgesetz gedeckt wären.

Quelle und Kontaktadresse:
Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.V., Hauptstadtbüro Antje Schmilgus, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Auguststr. 28, 10117 Berlin Telefon: (030) 243427-0, Fax: (030) 243427-67

(cl)

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