Gangbare Lösung unter schlechten Rahmenbedingungen gefunden
(Berlin) - Heute fasste die gemeinsame Selbstverwaltung einen einvernehmlichen Beschluss zur neu geregelten Vorhaltepauschale für Hausarztpraxen ab Januar 2026. Dabei prägten schwierige Vorgaben des Gesetzgebers die langwierigen Verhandlungen von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss. Vor diesem Hintergrund erklären die KBV-Vorstände Dres. Andreas Gassen und Stephan Hofmeister:
„Es ist gut, dass die gemeinsame Selbstverwaltung bei dieser schlechten gesetzlichen Vorgabe eine gangbare Lösung gefunden hat. Die Regelung musste ausgabenneutral erfolgen, also ohne zusätzliche finanzielle Mittel. Gleichzeitig galt es, Voraussetzungen zu definieren, die Praxen erfüllen müssen, um die Pauschale auch künftig zu erhalten. Diese zunächst einmal ungünstige Konstellation hätte zu großen Umverteilungen zwischen den hausärztlichen Praxen führen können – und das insbesondere zulasten kleiner Praxen. Doch es ist uns gelungen, das zu verhindern – und zwar im Kern dadurch, dass das umzuverteilende Honorarvolumen klein geblieben ist. Denn wir brauchen jede einzelne Praxis für eine flächendeckende und wohnortnahe Versorgung. Zudem konnten wir Ausnahmeregelungen für Schwerpunktpraxen schaffen.“
Zum Hintergrund: Die Vorhaltepauschale gibt es bereits seit 2013 in Form einer Zusatzpauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags. Als Folge des im Januar vom damaligen Bundestag beschlossenen Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes musste die Vorhaltepauschale neu geregelt werden. Ab 2026 gilt nun: Die Grundsystematik ist in leicht abgesenkter Bewertung gleich geblieben. Zuschläge in unterschiedlicher Höhe gibt es zusätzlich, wenn eine Mindestzahl an Kriterien der hausärztlichen Grundversorgung erfüllt wird (zum Beispiel Haus- und Pflegeheimbesuche oder Schutzimpfungen).
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenärztliche Bundesvereinigung KdÖR (KBV), Roland Stahl, Pressesprecher(in), Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, Telefon: 030 4005-0