Ganztagsförderungsgesetz muss qualitativ hochwertig umgesetzt werden
(Berlin) - Der vom Gesetzgeber im Sozialgesetzbuch verankerte Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Bildung von Grundschulkindern soll stufenweise ab dem Jahr 2026 eingeführt werden.
"Zwar haben die Länder in den letzten Jahren Fortschritte beim Ausbau von Betreuungs- und Ganztagsplätzen erzielt, doch Qualität und Arbeitsbedingungen sind zum Teil miserabel. Außerdem bestehen hier bundesweit große quantitative und qualitative Unterschiede zwischen den Ganztagsangeboten", kritisiert die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Christine Behle. Deshalb bedarf es dringend bundesweit einheitlicher Standards. Nur eine qualitativ hochwertige Umsetzung des Rechtsanspruchs könne ein attraktives Angebot für Kinder und ihre Familien gewährleisten. Die Bundesregierung müsse ihr Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen und beim Ausbau von ganztägigen Angeboten zur Förderung und Betreuung von Grundschulkindern einen besonderen Fokus auf die Qualität legen.
Der Aufruf beinhaltet unter anderem Forderungen nach einem bedarfsgerechten Personalschlüssel nach Maßgabe aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse, auskömmliche Arbeitsverhältnisse, bedarfsgerechte Arbeitszeitmodelle und Bezahlung nach Tarif (TVöD/TV-L). Weiterhin wird gefordert, gemeinsame Angebote zur Fort- und Weiterbildung für alle im Ganztag tätigen Berufsgruppen durch schul-, sozial- und fachpädagogische Bundes- und Landesinstitute zu konzeptionieren und umzusetzen. Dabei müssen sich die Ausbildung und die Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte im Ganztag an Rahmenvereinbarungen und Qualifikationsrahmen halten.
"Das ist ein wichtiger Schritt, um Fachkräfte für den Ganztag zu gewinnen und zu halten", so Behle. "Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung muss spätestens jetzt mit aller Kraft vorbereitet werden, damit 2026 nicht Beschäftigte, Eltern und Kinder die Versäumnisse ausbaden müssen."
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