GAP / Für Flächen in anderen Bundesländern unbedingt den FLIK besorgen
(Mainz) - Der Flächenidentifikator (FLIK) wird ab dem Jahr 2005 bundesweit eingeführt und wird in Rheinland-Pfalz jeweils für das Flurstück vergeben. Dies bedeutet, dass der FLIK für alle rheinland-pfälzischen Flächen bekannt ist und für die Antragsteller ausschließlich nachrichtlichen Charakter besitzt.
Wenn der Antragsteller aber Flächen in anderen Bundesländern hat muss er einiges beachten:
In den meisten anderen Bundesländern wird der FLIK nicht auf der Grundlage des Flurstücks gebildet, sondern auf der Grundlage von Feldblöcken oder anderen Referenzsystemen. Deswegen muss sich der Antragsteller für jede Nutzung in anderen Bundesländern zusätzlich zu den Katasterangaben bei der dort zuständigen Behörde den jeweiligen FLIK des Schlags oder ggf. des Flurstücks (in Abhängigkeit des im jeweiligen Bundesland eingeführten Referenzsystems) besorgen. Der FLIK besteht aus einer 16-stelligen Zeichenfolge. Der jeweilige FLIK ist im Flächennachweis-Agrarförderung 2005 für alle Flächen anzugeben. Hierbei kann es vorkommen, das für Flächen in anderen Bundesländern, die mit so genannten Feldblöcken oder anderen Referenzsystemen arbeiten, für alle Flurstücke eines Schlags der gleiche FLIK angegeben werden muss.
Besonderheiten gibt es auch hinsichtlich der Landschaftselemente zu beachten, die ja seit 01.01.2005 zur beihilfefähigen Fläche gehören, wenn sie Teil dieser sind. Nach Auskunft des rheinland-pfälzischen Landwirtschaftsministeriums brauchen rheinland-pfälzische Landwirte aufgrund des GIS- Referenzsystems (Kataster) keine gesonderte Erfassung der Landschaftselemente vorzunehmen, da sich die Landschaftselemente auf dem Flurstück befinden. In Rheinland-Pfalz müssen die Landwirte im Agrarförderantrag, der bis 17.05.2005 zu stellen ist, "nur" angeben, ob die Landschaftselemente (differenziert nach CC-relevant und sonstige) auf der Fläche sind und wie hoch der Gesamtumfang ist!
Alle übrigen Bundesländer (bis auf Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein) haben neue Referenzsysteme (Feldblöcke) eingeführt und bislang die Landschaftselemente als äußere Abgrenzung vorgesehen. Deshalb müssen die Landschaftselemente in den anderen Ländern durch die Landwirte neu erfasst werden! Das ist für die Landwirte wichtig, die in anderen Bundesländern Flächen bewirtschaften.
Bei der Vergabe des FLIK handelt es sich in anderen Bundesländern teilweise um ein aufwendiges Verfahren, das einige Zeit in Anspruch nimmt.
Antragsteller mit Flächen in anderen Bundesländern sollen sich daher baldmöglichst mit den dort für die Agrarförderung zuständigen Behörden in Verbindung setzen und die Vergabe des FLIK für ihre Flächen beantragen.
Ansprechpartner für die Vergabe des FLIK in den an Rheinland-Pfalz angrenzenden Bundesländern sind folgende Stellen:
Hessen: Ämter für ländlichen Raum (www.llh-hessen.de)
Baden-Württemberg: Landratsämter
Saarland: Landwirtschaftskammer, Lebach (www.lwk-saarland.de)
Nordrhein-Westfalen: Landwirtschaftskammer, Bonn (www.Landwirtschaftskammer.de)
Soweit für Flächen in anderen Mitgliedstaaten der EU im Rahmen der Ausgleichszulage oder der unternehmensbezogenen Agrarumweltmaßnahmen eine Förderung beantragt wird, erfolgt die Beantragung dieser Flächen wie bisher. Das bedeutet, dass für diese Flächen kein FLIK abzugeben ist. Systembedingt werden im Rahmen der neuen Direktzahlungen für diese Flächen weder ein Zahlungsanspruch zugewiesen noch die Betriebsprämie gewährt.
Quelle und Kontaktadresse:
Bauern- und Winzerverband Rheinland-Pfalz Süd e.V.
An der Brunnenstube 33-35, 55120 Mainz
Telefon: 06131/62050, Telefax: 06131/620550