Pressemitteilung | Gewerkschaft der Polizei (GdP) - Landesbezirk Bayern

GdP fordert Einrichtung zur Unterbringung von entlassenen Sicherungsverwahrten

(München) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sicherungsverwahrung hat nach Meinung der Gewerkschaft der Polizei Bayern für die Polizei tiefgreifende Konsequenzen: sie muss sich in Kürze darauf einstellen, eine große Anzahl freigelassener gefährlicher Gewalttäter rund um die Uhr zu überwachen. Der Vorsitzende der GdP Bayern, Helmut Bahr sieht schwere Zeiten auf die Polizei zukommen: "Um die Bevölkerung vor diesen Tätern zu schützen, wird die Polizei sehr viele Beamtinnen und Beamte einsetzen müssen. Dies wird angesichts der ohnehin sehr knappen Personallage zu weiteren personellen Engpässen führen. Eine entsprechende Personalmehrung bei der Bayerischen Polizei ist damit unerlässlich. Die Überwachung durch die Polizei darf trotzdem kein Dauerzustand werden. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Therapie-Unterbringungseinrichtungen die einzige Alternative sind. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei ohnehin immer hingewiesen und die schnellstmögliche Schaffung dieser Einrichtungen gefordert."

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zieht für die Sicherungsverwahrung ganz enge Grenzen. Nur noch hochgradig gefährliche Straftäter mit psychischen Störungen dürfen in nachträglicher Sicherungsverwahrung verbleiben, andere müssen zeitnah freigelassen werden.

Helmut Bahr: "Die Politik muss nun dafür sorgen, dass es rasch eine sinnvolle Alternative zur Sicherungsverwahrung in Form von Therapiemöglichkeiten gibt. Es darf nicht sein, dass Schwerstverbrecher, die von objektiven Sachverständigen als immer noch gefährlich eingestuft werden, entlassen werden und die Polizei dafür sorgen muss, dass ja nichts passiert. Ich will mir nicht ausdenken, was los ist, wenn der erste auf diese Weise Entlassene wieder rückfällig wird."

Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft der Polizei Landesbezirk Bayern Pressestelle Hansastr. 17, 80686 München Telefon: (089) 57838801, Telefax: (089) 57838810

(el)

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