Pressemitteilung | BDGW e.V. - Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e.V.

GdP-Vorsitzender diskreditiert Beschäftigte bei Geld- und Wertdienste-Unternehmen

(Bad Homburg) - Die seitens der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und deren Vorsitzenden Konrad Freiberg erhobenen Unzuverlässigkeitsvorwürfe gegen Beschäftigte der Geld- und Wertdienste-Unternehmen im Zuge der €uro-Einführung werden von der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste e. V. (BDGW) entschieden zurück gewiesen. Die Ausführungen diskreditieren das Gewerbe und zeugen von grober Unkenntnis. Von einem "Leerräumen" der Geldtransporter seit mehreren Jahren, wie es Freiberg bezeichnete, kann überhaupt keine Rede sein.

Im Jahr 2000 wurden nach der Polizeilichen Kriminalstatistik 13 Raubüberfälle auf Geld- und Wertdienste-Unternehmen registriert, bei 8 Überfällen waren Insider beteiligt. Angesichts von hunderttausenden Geld- und Werttransporten pro Jahr in Deutschland bewegt sich die Insiderschaden-Problematik im Promille-Bereich. Sie wird ernst genommen, aber nicht, wie durch Freiberg, überzeichnet.

Die Äußerungen zum 24-Stunden-Unterrichtungsnachweis durch den GdP-Vorsitzenden sind besonders sachfremd. Der bei den Industrie- und Handelskammern abzuleistende 24-Stunden-Unterrichtungsnachweis für Beschäftigte ist lediglich eine gewerberechtliche Vorschrift, eine Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit im Sicherheitsdienstleistungsgewerbe. Sie hat mit einer Ausbildung überhaupt nichts zu tun. Beschäftigte im Geld- und Wertdienste-Bereich werden unternenmensspezifisch und individuell auftragsbezogen mehrere Monate vor Einsatztätigkeit ausgebildet.

Darüber hinaus werden die Beschäftigten im Geld- und Wertbereich umfassenden Sicherheitsüberprüfungen, wie z. B. gründlichen Einstellungstests, Einholung von polizeilichen Führungszeugnissen, Schufa-Auskünften, Zuverlässigkeitsüberprüfung durch die Ordnungsbehörden im Zusammenhang mit Schusswaffenerlaubnissen usw., unterzogen.

Maßgeblich für ein Arbeitsverhältnis sind die Erkenntnisse im Zeitpunkt der Einstellung und der jährlichen Sicherheitsüberprüfung. Kriminelles Verhalten lässt sich entgegen der Auffassung von Freiberg nicht durch Ausbildungsregelungen verhindern. 100 %-ige Sicherheit gibt es nicht. Die kann im Übrigen niemand, auch keine staatliche Institution nach 3-jähriger Ausbildung gewährleisten.

Die BDGW und die ihr angeschlossenen Mitgliedsunternehmen sind anerkannte, zuverlässige und seriöse Partner in Geld- und Wertdienst-Angelegenheiten, vor allem im Zusammenhang mit der €uro-Bargeldeinführung. Sie verwahren sich gegen Unzuverlässigkeitsbehauptungen durch den GdP-Bundesvorsitzenden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Werttransportunternehmen e. V. (BDGW) Norsk-Data-Str. 3 61352 Bad Homburg Telefon: 06172/948050 Telefax: 06172/458580

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