Pressemitteilung | HKI - Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.

Gebäudeenergiegesetz: Moderne Einzelraumfeuerungen sind Bestandteil der Wärmewende

(Frankfurt am Main) - Nach dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) soll ab 2024 jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien (EE) betrieben werden. Das gilt ab 2024 zuerst nur unmittelbar für Neubaugebiete. Sobald die regionale Wärmeplanung abgeschlossen ist, gilt die 65 Prozent Vorgabe auch für Bestandsgebäude.

Für Besitzer von Einzelraumfeuerstätten wie Kamin- und Kachelöfen, Heizkaminen sowie Pelletöfen ist es besonders wichtig zu wissen, dass sie ihre Einzelraumfeuerstätten auch in Zukunft uneingeschränkt betreiben dürfen, wenn sie die Vorgaben der 2. Stufe der 1.BImSchV erfüllen. Mehr noch - die Wärme des Holzfeuers kann sogar für die Erfüllung der Vorgaben des GEG angerechnet werden. Darauf macht der HKI Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. aufmerksam.

Holz als Brennstoff: Feuerstätte ist Teil der Gesamtbilanz

Der Einsatz von Biomasse als Brennstoff ist nun sowohl im Neu- als auch im Bestandsbau eine zulässige Erfüllungsoption. In § 71 des GEG heißt es dazu: "Unvermeidbare Abwärme kann im Nachweis der Pflichterfüllung (...) angerechnet werden, soweit sie über ein technisches System nutzbar gemacht und im Gebäude zur Deckung des Wärmebedarfs eingesetzt wird." Im Klartext: Die mit Holz betriebene moderne Einzelraumfeuerung kann einem Anteil von 10 Prozent an den 65 Prozent der erneuerbaren Energien angerechnet werden, die das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bei einem Neubau oder in Zukunft im Rahmen einer Modernisierung der Heizungsanlage fordert.

Voraussetzung ist, dass die Feuerstätte die verschärften Anforderungen der 2. Stufe der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) erfüllt. Hierbei ist jeder, der über einen Kamin- oder Kachelofen, Heizkamin sowie Pelletofen verfügt, der nach dem 31. März 2010 zugelassen wurde, auf der sicheren Seite. Diese Geräte erfüllen die Vorgaben der 1.BImSchV. Gut zu wissen: Ab 2025 sollten alle modernen Feuerstätten auf diesem Stand sein, da Altgeräte seit dem Jahr 2010 sukzessive ausgetauscht wurden. Die nächste und vorerst letzte Frist läuft Ende 2024 ab.

Holz ist wichtig für die häusliche Wärmeerzeugung

Aktuell werden 16 Prozent der Heizungswärme im privaten Bereich durch erneuerbare Energien erzeugt. Der Brennstoff Holz in Form von Scheitholz, Holzpellets und Hackschnitzeln hat hierbei den Hauptanteil von 65 Prozent.
Durch den Einsatz von Biomasse werden jährlich rund 36 Millionen Tonnen des klimaschädlichen Treibhauses Kohlenstoffdioxid CO2 substituiert, da der Ökobrennstoff Holz fossile Energien wie Öl und Gas ersetzt. Im Nachbarland Österreich hat der erneuerbare Energieträger Holz eine noch größere Bedeutung. Laut der neusten Erhebung von Statistik Austria zufolge wird der Großteil der Raumwärme durch Holz bereitgestellt.

Quelle und Kontaktadresse:
Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) Pressestelle Lyoner Str. 9, 60528 Frankfurt am Main Telefon: (069) 256268-0, Fax: (069) 256268-100

(jg)

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