Gebäudereinigerhandwerk / Durchbruch für Mindestlöhne im Gebäudereinigerhandwerk
(Frankfurt am Main) - Der Bundestag hat heute (09. März 2007) in zweiter und dritter Lesung der Ausweitung des Entsendegesetzes auf das Gebäudereinigerhandwerk zugestimmt, es fehlt noch die Zustimmung des Bundesrats. Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) begrüßt den Beschluss. Damit ist der Weg für Mindestlöhne frei. Die politischen Auseinandersetzungen, die auf dem Rücken der Gebäudereiniger ausgetragen wurden, haben ein Ende, sagt Frank Wynands, IG BAU-Vorstand zuständig für das Gebäudereinigerhandwerk.
Mit Zustimmung des Bundesrats gilt für inländische und ausländische Gebäudereinigerunternehmen der in Deutschland übliche Tariflohn als Mindestlohn. Der tarifliche Mindeststundenlohn beträgt 7,87 im Westen und 6,36 im Osten Deutschlands.
Wir hoffen, dass die Änderung des Entsendegesetzes nun zügig Gesetz wird, sagt Frank Wynands.
Bisher galt das Entsendegesetz nur für Mindestlöhne im Baugewerbe. Dort hat es sich nach Ansicht der Bauarbeitgeber und der IG BAU bewährt. Die Lohnspirale nach unten sei gestoppt.
Quelle und Kontaktadresse:
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU), Bundesvorstand
Sigrun Heil, Leiterin, Pressestelle
Olof-Palme-Str. 19, 60439 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 95737-0, Telefax: (069) 95737-800
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