Gebäudetyp E: BID appelliert an die Politik, den Entwurf des Eckpunktepapiers in der jetzigen Form nicht fortzuschreiben
(Berlin) - Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) unterstützt das Ziel, in Deutschland schneller, kostengünstiger und innovativer zu bauen – und sieht den Gebäudetyp E als grundsätzlich richtigen Ansatz, um genau dies zu ermöglichen. Der vorliegende Entwurf der Bundesministerien für Justiz sowie für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verfehlt aus Sicht der Branche jedoch dieses Ziel.
„Der Gebäudetyp E soll das neue Normal für kostengünstiges und rechtssicheres Bauen werden – mit dem aktuellen Entwurf droht leider das Gegenteil“, erklärt BID-Präsidentin Iris Schöberl. „Wir bitten deshalb die beteiligten Bundesministerien eindringlich, den vorgelegten Entwurf des Eckpunktepapiers zum Gebäudetyp E in der vorliegenden Form nicht fortzuschreiben.”
Statt Verfahren zu vereinfachen, schaffe das Papier neue Unsicherheiten, zusätzliche Pflichten und rechtliche Komplexität. Ein neuer, separater Gebäudetyp E Vertrag im BGB ist weder praktikabel noch zielführend, da er neue Rechtsunsicherheiten und komplexe Abgrenzungsfragen schafft.
„Wenn noch zusätzliche Informations- und Dokumentationspflichten wie die Angabe prognostizierter Kostenersparnisse oder Vorgaben bei Weiterverkäufen dazukommen, wird es noch komplizierter. Damit werden Haftungsrisiken erhöht und wirtschaftliche Unsicherheiten erzeugt – mit der absehbaren Folge, dass Bauherren vorsichtshalber am jetzigen Standard festhalten”, so Schöberl weiter.
Die BID spricht sich stattdessen dafür aus, den Gebäudetyp E ausschließlich im bestehenden Bauvertragsrecht zu verankern und ihn frei von zusätzlichen Aufklärungs-, Mietrechts- oder Dokumentationspflichten zu halten.
Damit er funktioniert, muss er einfach, rechtssicher, flexibel und wirtschaftlich umsetzbar sein, betonte Schöberl. „Wir als Immobilienwirtschaft stehen bereit, um diesen Prozess umgehend zu beginnen und aktiv und konstruktiv mitzugestalten.”
Entwurf bis Sommer 2026 notwendig
Und es brauche Tempo, so Schöberl weiter. „Angesichts der anhaltenden Wohnungsknappheit und steigender Baukosten brauchen wir zeitnah einen überarbeiteten, praxistauglichen Vorschlag, der bis spätestens Sommer 2026 das Kabinett passieren muss.”
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), Littenstr. 10, 10179 Berlin, Telefon: 030 27 57 26–0
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