Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Geld ins Ausland – Schulden adé? / Schenkung im Ausland schützt vor Gläubigerzugriff nicht

(Düsseldorf) - Das Landgericht Düsseldorf hat am 23.05.2008 zwei Klägern Recht gegeben, die gegen die Tochter und den Enkel einer Schuldnerin geklagt haben. Beide waren vor mehr als zehn Jahren von der Schuldnerin bei einer Geldanlage mit dem Versprechen hoher Renditen und absoluter Sicherheit geködert worden. Sie hatten das Geld komplett verloren.

Daraus ergab sich ein Schadensersatzanspruch, den die Geschädigten allerdings bisher nicht durchsetzen konnten. Die Schuldnerin hatte den großen Teil ihres Vermögens in französische Immobilien investiert. Diese Immobilien hat sie dann an ihre Tochter und an ihren Enkel übertragen.

Das Landgericht Düsseldorf entschied nun, dass die Tochter und der Enkel die Zwangsvollstreckung die geschenkten Grundstücke in Frankreich dulden müssen. Das Gericht musste in der Sache französisches Recht anwenden.

Durch die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Union ist die Vollstreckung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf ohne größere juristische und bürokratische Schwierigkeiten möglich. Das Verfahren dauerte nur vier Monate an. Die Kläger haben sehr gute Aussichten, einen großen Teil des ihnen zustehenden Geldes zu bekommen.

Dazu Rechtsanwalt Gerhard Frank: „Gerade bei Fällen mit grenzüberschreitendem Bezug sollte man die Möglichkeiten, die einem das ausländische Recht bietet, überprüfen. Es kommt immer wieder vor, dass sich das ausländische Recht günstig für Mandanten auswirkt. So haben ausländische Rechtssysteme häufig andere Verjährungsfristen oder abweichende Voraussetzungen, die man nutzen kann. Wenn man grenzüberschreitende Fälle betreut, muss man auch zwingend Kenntnisse von der jeweils anderen Rechtsordnung haben.“

Gerhard Frank ist Rechtsanwalt der Kanzlei Busekist Winter & Partner. Die Kanzlei ist versiert im Umgang mit internationalem Rechtsverkehr. Nähere Informationen unter: www.busekist.de.

Die Kanzlei Busekist Winter & Partner ist Mitglied des größten internationalen Rechtsanwaltsnetzwerkes in Deutschland, dem Eurojuris Deutschland e. V. Eurojuris Deutschland e. V. ist, wie 16 weitere Landesverbände in Europa, in der Eurojuris International EWIV mit Sitz in Brüssel organisiert. Europaweit gibt es mehr als 5.500 Rechtsanwälte in Eurojurisverbänden.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Pressestelle Cecilienallee 59, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 2398744, Telefax: (0211) 2398764

NEWS TEILEN: