Pressemitteilung | Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV)

Geldkarte an Zigarettenautomaten garantiert Schutz der Jugendlichen

(Berlin) - Die GeldKarte erhält eine neue zusätzliche Funktion. Ab dem kommenden Jahr werden die Chips auf den neuen SparkassenCards bei Minderjährigen mit einem Jugendschutzmerkmal versehen. Darauf hat sich jetzt der Deutsche Sparkassenverlag (DSV) für die Sparkassen-Finanzgruppe gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Tabakwaren Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA) im Rahmen eines Kooperationsvertrages geeinigt.

Damit werden die Weichen für die Umsetzung des neuen Jugendschutzgesetzes gestellt. Die GeldKarten-Funktion auf den SparkassenCards von Minderjährigen wird - bei Vorliegen einer Einwilligungserklärung - ab der neuen Kartengeneration 2003 einen verschlüsselten Hinweis auf das Alter des Karteninhabers tragen. Dadurch kann das GeldKarten-Lesegerät in Zigaretten-Automaten überprüfen, ob der Kontobesitzer das erforderliche Mindestalter zum Erwerb bestimmter Produkte wie Zigaretten besitzt.

"Als größte deutsche Kreditinstitutsgruppe setzen wir bei der GeldKarte den Standard. Der Chip auf der SparkassenCard ist ein ideales Basismedium für vielfältige Zusatzfunktionen. Die jetzt erzielte Vereinbarung macht deutlich, dass wir mit unserer Entscheidung für die GeldKarte den richtigen Weg gehen. Ein großer Teil der Bevölkerung wird künftig die GeldKarte nutzen", so Bernd M. Fieseler, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV).

Rund 600.000 Zigarettenautomaten werden in den kommenden Jahren sukzessive mit einem GeldKarte-Lesegerät ausgestattet. Dieser erlaubt nur noch den über 16jährigen den Zigarettenkauf am Automaten. Die kontogebundene GeldKarte dient dabei als notwendiger Ausweis für den Käufer, ohne den kein Zigarettenautomat mehr Ware ausgeben wird. Bezahlt werden kann dann elektronisch oder bar.

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund des großen Bedarfs an GeldKarten-Lesegeräten eine Preisreduktion einsetzen wird, die dieses innovative Zahlungsmedium auch für andere Automatenaufsteller noch interessanter macht.
Das neue Jugendschutzgesetz verpflichtet die Zigarettenautomatenaufsteller, bei allen frei zugänglichen Automaten technische Maßnahmen zu ergreifen, die die Bedienung von Zigarettenautomaten durch Kinder oder Jugendliche unter sechzehn Jahren ausschließen. Stichtag für die Umrüstung ist der 01. Januar 2007.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Sparkassen- und Giroverband e.V. (DSGV), Berlin Behrenstr. 31 10117 Berlin Telefon: 030/202250 Telefax: 030/20225250

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