Pressemitteilung | Eurojuris Deutschland e.V.

Geldmarktfonds - oder: Die Schwierigkeit, in der Finanzkrise verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen

(Düsseldorf) - In den letzten Tagen wurden in der Presse über einen Beschluss der European Fund and Asset Management Association (EFAMA) berichtet, mit welchem diese sich für klare europäische Regelungen aussprachen, was eigentlich unter den Begriff des Geldmarktfonds fallen solle. Außerdem sollten Geldmarktfonds in zwei Kategorien, nämlich in gewöhnliche und kurzfristig orientierte klarer als bisher eingeteilt werden. Dieser Beschluss der EFAMA ist als Stellungnahme zu Plänen der EU-Kommission zu sehen, sie plane Regelungen in Reaktion auf die Finanzkrise eine stärkere Regulierung von Geldmarktfonds. Dies wirft die Frage auf, in welcher Weise Geldmarktfonds durch die Finanzkrise betroffen waren.

Geldmarktfonds werden verstärkt seit der Mitte der 90er Jahre dem kurzfristig orientierten Anleger als Alternative zu Festgeld angeboten. Geldmarktfonds sind zunächst ganz normale Investmentfonds. Ihre Anlagestrategie beruhte auf der Idee, das Fondsvermögen gebündelt in Wertpapiere mit sehr kurzen Laufzeiten, d. h. Termingelder, Schuldscheindarlehen und Anleihen mit kurzer Restlaufzeit zu investieren. Das Risiko von Kursverlusten derartiger Wertpapiere wurde als relativ gering angesehen. Gegenüber dem Anleger wurde der Geldmarktfonds mit dem Argument einer höheren Rendite als bei einem Festgeld vertrieben.

In der aktuellen Finanzkrise wurde allerdings vielen Anlegern schmerzlich davon getroffen, dass auch Wertpapiere mit kurzer Laufzeit den Risiken eines Kursverlusts und eines Ausfalls des Emittenten unterliegen. Geldmarktfonds erbrachten infolge Kursverfalls oder Schuldnerausfalls im Fondsvermögen plötzlich nicht mehr die Rendite, welche sie verhießen hatten. Damit wurde vielen Anlegern bewusst, dass ein Geldmarktfonds ein Investmentfonds ist und mit einen Geldmarktzins nur sehr indirekt zu tun hat. Während des Jahres 2008 konnte man phasenweise erstmals seit dem Aufkommen von Geldmarktfonds beobachteten, dass sich das in diesem Bereich verwaltete Vermögen verringerte. Anleger flohen aus Geldmarktfonds. Darunter waren auch professionelle Anleger, die in Zeiten der Finanzkrise ihr Vermögen in passiv gemanagte Investmentfonds umschichteten.

Das Bestreben der EU-Kommission ist nun darauf gerichtet, durch eine Regelungen dafür, was eigentlich unter der Bezeichnung Geldmarktfonds vertrieben werden darf und wie diese zu kategorisieren sind, beim potentiellen Anleger größere Klarheit darüber zu schaffen, welche Risiken er sich mit der Anlage einhandelt.

Gegen solche Bestrebungen, bereits von Seiten der Fondsverwaltungen durch eine klare Differenzierung zwischen Geldmarktfonds und sonstigen Investmentfonds für größere Transparenz zu sorgen, werden mit Sicherheit von keiner Seite Bedenken erhoben werden. Die Stellungnahme der EFAMA ist dann auch als Bemühung der Fondsgesellschaften zu sehen, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Aus Sicht von Rössner Rechtsanwälte genügt dies allerdings als Ansatz für den Schutz des Anlegers nicht. Geldmarktfonds sind Investmentfonds. Insofern bestehen bei einer Anlageberatung, die auf eine Empfehlung eines Geldmarktfonds hinauslaufen soll, im Zuge der Beratung dieselben Prüf- und Aufklärungsanforderungen, die auch sonst bei Investmentfonds maßgeblich sind. Neben den Kosten der Fondsverwaltung (einschließlich an den Vertrieb geleisteter Rückvergütungen) ist hier die Anlagepolitik der Fondsverwaltung und die damit verbundenen Risiken von zentraler Bedeutung. Wenn die EU-Kommission nun Kriterien festsetzt, damit sich ein Investmentfonds sich beispielsweise als gewöhnlicher Geldmarktfonds bezeichnen darf, so mag diese Kategorisierung für den Anlageberater ein erstes Hilfsmittel sein, um bei der Beratung ein passendes Produkt auszuwählen. Für den Anleger ist die Kategorisierung freilich nur dann von Nutzen, wenn der Berater auch tatsächlich dieses Hilfsmittel nutzt, um ein dem Anlegerprofil entsprechendes Produkt ausfindig zu machen, und sodann über die bloße Kategorisierung hinaus umfassend über den individuellen Fonds aufklärt. Insofern erscheinen die nun unterbreiteten Vorschläge ein Bemühen, verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen, ohne ein Umdenken im Bereich des Vertriebs langfristig allerdings auch nicht mehr.

Quelle und Kontaktadresse:
Eurojuris Deutschland e.V. Pressestelle Cecilienallee 59, 40474 Düsseldorf Telefon: (0211) 2398744, Telefax: (0211) 2398764

(mk)

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