Gemeinnützigkeitsrecht: Malteser begrüßen Ankündigungen des Bundesfinanzministers
(Köln) - Als guten Ansatz bezeichnet Johannes Freiherr Heereman, Geschäftsführender Präsident des Malteser Hilfsdienstes, die Ankündigungen des Bundesfinanzministers Peer Steinbrück zur Reformierung des Gemeinnützigkeitsrechtes. "Die Anhebung der Übungsleiterpauschale sowie der Höchstgrenze für den Spendenabzug auf 20 Prozent der Gesamteinkünfte sind deutliche Schritte in die richtige Richtung", so Heereman. Besonders erfreulich sei die Anerkennung ehrenamtlicher Tätigkeit für die eine Steuerabzugsfähigkeit von 300 Euro vorgesehen ist sowie die Anhebung des Höchstbetrages für die Ausstattung von Stiftungen mit Kapital, betont Heereman.
"Angesichts des bevorstehenden Internationalen Tages des Ehrenamtes am 5. Dezember ist das ein schönes Signal für unsere mehr als 34.000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer," so Heereman. Die "Hilfen für Helfer" seien zudem eine Investition in die Zukunft, da bürgerschaftliches Engagement gefördert und aufgewertet werde.
Heereman sieht einige Punkte jedoch auch kritisch: "Es bleibt abzuwarten, ob die angekündigte und dringend notwendige Entbürokratisierung im Gemeinnützigkeitsrecht deutlich genug ausfällt." Zudem löse die bisher angekündigte Reform nicht alle Probleme. Die Ungleichbehandlung von Hilfsorganisationen und staatlichen Organisationen beispielsweise im Bereitschaftsdienst, sei noch nicht gelöst.
Quelle und Kontaktadresse:
Malteser Hilfsdienst e.V.
Dr. Claudia Kaminski, Pressesprecherin
Kalker Hauptstr. 22-24, 51103 Köln
Telefon: (0221) 9822111, Telefax: (0221) 9822119
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