Pressemitteilung | Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband
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Gendiagnostikgesetz / Henke: Ethik ist keine delegierbare Aufgab

(Berlin) - Der Ärzteverband Marburger Bund (MB) hat den heutigen (16. April 2008) Beschluss der Bundesregierung zu einem Gendiagnostikgesetz begrüßt, zugleich aber eine weiterführende gesellschaftliche Debatte und Präzisierungen angemahnt. Nach Auffassung des Marburger-Bund-Vorsitzenden Rudolf Henke werde das geplante Gendiagnostikgesetz schon heute tausendfach unterlaufen, weil „ausländische Geschäftemacher“ über das Internet gendiagnostische Untersuchungen bewerben und den Leuten verkaufen, ohne dass irgendeine der in den Eckpunkten für das Gesetz genannten Voraussetzungen eingehalten würden.

"Ohne ärztliche Beratung und Kenntnis des jeweils Untersuchten sind solche Untersuchungen aber völlig wertlos und heraus geworfenes Geld", sagte Henke am Mittwoch (16. April 2008) in Reaktion auf den Kabinettbeschluss über die Eckpunkte. Er hoffe sehr, dass der Beschluss der Bundesregierung das Problembewusstsein in dieser Frage schärfe. Henke warnte vor einer kommerziell angetriebenen genetischen Selbstdurchleuchtung der Gesellschaft, die mehr Schaden anrichten als nutzen werde.

Der Marburger Bund forderte zudem, dass das Gesetz präziser werde bei der Frage, welche Untersuchungen an Embryonen durchgeführt werden dürfen. Die Eckpunkte sehen vor, eine Kommission zu schaffen, die dem Gebot der Nicht-Diskriminierung aus genetischen Gründen zur Realisierung verhelfe. Die zur Umsetzung des Gesetzes einzurichtende Gendiagnostik-Kommission hat unter anderem den Auftrag, "Richtlinien in Bezug auf den allgemein anerkannten Stand der medizinischen Wissenschaft und Technik insbesondere zur Beurteilung genetischer Eigenschaften" zu erstellen. Damit seien nach Auffassung Henkes etwa folgende Fragen verbunden: Welche Eigenschaften gelten als Beeinträchtigung der Gesundheit des Fötus? Ist eine Chromosomenanomalie wie Trisomie 21 (Down-Syndrom) per se eine relevante gesundheitliche Störung, die einer vorgeburtlichen Abklärung bedarf? Welche Eigenschaften des Embryos sind gesundheitlich störend, welche nicht? Warum wird zwischen Erkrankung und gesundheitlicher Störung differenziert? Der MB-Vorsitzende nannte es fragwürdig, diese ethischen Grundsatzfragen allein an eine Expertenkommission delegieren zu wollen.

Quelle und Kontaktadresse:
Marburger Bund - Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - Bundesverband Pressestelle Reinhardtstr. 36, 10117 Berlin Telefon: (030) 746846-0, Telefax: (030) 746846-16

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