Generalstaatsanwalt als politischer Beamter wird 2009 in den letzten beiden Bundesländern abgeschafft
(Berlin) - Zur Ankündigung der Länder Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, im Jahr 2009 den Sonderstatus ihres Generalstaatsanwalts als politischer Beamter abzuschaffen, erklärt der Vorsitzende des Deutschen Richterbundes Christoph Frank:
Nach der Umsetzung der Vorhaben in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern wird im Jahr 2009 kein Generalstaatsanwalt eines Bundeslandes mehr den Sonderstatus eines politischen Beamten besitzen.
Die brandenburgische Justizministerin Blechinger und ihre mecklenburgische Kollegin Kuder stärken damit in ihren Ländern das Ansehen der Staatsanwaltschaft und das Vertrauen des Bürgers in die Unabhängigkeit der Justiz.
Wenn sich ein Staatsanwalt als weisungsabhängiger höherer Strafverfolgungsbeamter in ständiger Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung befinden muss und von dieser ohne Angabe von Gründen jederzeit entlassen werden kann, ist dies weder mit dem gesetzlichen Ermittlungsauftrag noch mit dem Leitbild einer rechtsstaatlichen Staatsanwaltschaft vereinbar.
Der Deutsche Richterbund hat sich daher seit Jahren dafür eingesetzt, den Sonderstatus der Generalstaatsanwälte als politischen Beamten abzuschaffen. Wir sind froh, dass dieser Forderung des Richterbundes nunmehr in allen Bundesländern Rechnung getragen wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Richterbund Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB)
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