Genossenschaftsverband: "Wandel im Sparverhalten: Neue steuerliche Anreize für die Altersvorsorge sind dringend geboten" / 10 Jahre nach Ausbruch der Finanzkrise werden zwei Drittel der Einlagen bei Volksbanken und Raiffeisenbanken zinslos angelegt
(Frankfurt am Main) - Angesichts der wachsenden Gefahr einer Vorsorgelücke durch die Nullzinspolitik der EZB fordert der Genossenschaftsverband - Verband der Regionen neue steuerliche Anreize. Ziel müsse sein, Impulse für eine breitere Streuung des Vermögens zu geben, damit die Sparer vor allem von der langfristigen Entwicklung an den Börsen profitieren können. Konkret schlägt der Verband vor, zertifizierte Sparprodukte ab einer Laufzeit von mindestens 10 Jahren steuerfrei zu stellen.
"Wir beobachten eine deutliche Verschiebung des Sparverhaltens", sagt Ralf W. Barkey, Vorstandsvorsitzender des Genossenschaftsverbandes - Verband der Regionen. "Die Kunden der 402 Volksbanken und Raiffeisenbanken im 14 Bundesländer umfassenden Verbandsgebiet legen zur Jahresmitte 2018 zwei Drittel ihrer Gelder praktisch zinslos als Sichteinlagen an - gegenüber 37 Prozent im Jahr 2008. Das ist eine schlechte Nachricht zum Weltspartag." Seit dem Ausbruch der globalen Finanzkrise sei die Nachfrage nach attraktiven Anlageformen zurückgegangen: "Spareinlagen, Termingelder und Sparbriefe waren damals mit einem Anteil von 63 Prozent noch deutlich populärer, weil sie einen Beitrag zur Vermögensmehrung leisteten", erläutert Barkey. An ihre Stelle seien heute Fondssparverträge getreten. Die Nachfrage hier steige zwar, aber eben nicht proportional. Der Sparwille der Kunden ist dagegen sehr stark ausgeprägt: Ihre Einlagen stiegen im genannten Zeitraum von 218 Milliarden Euro auf 325 Milliarden Euro, also um fast 50 Prozent.
"Sparen muss sich lohnen", betont der Vorstandsvorsitzende des Genossenschaftsverbandes. "Die steigende Inflation trifft vor allem den Durchschnittssparer. Besonders betroffen sind die unteren Einkommensklassen, bei denen die Bankeinlagen beim Geldvermögen dominieren." Die Volksbanken und Raiffeisenbanken stünden in der Verantwortung, ihre Kunden für die Vorteile einer stärker diversifizierten Geldanlage zu sensibilisieren. "Langfristig den höchsten Ertrag versprechen Aktien und auf Aktien basierende Wertpapiere oder Fonds. So kann man auch in Niedrigzinsphasen mit Sparplänen auf deutsche Aktien lukrative Renditen erzielen. Unterstellt man, dass hier rund fünf bis sieben Prozent im Jahr möglich sind, könnte beispielsweise bei einer Investition von monatlich 100 Euro in Anteile deutscher Unternehmen nach 30 Jahren ein Gewinn von mehr als 65.000 Euro realisiert werden. Das dafür über die Jahre eingesetzte Kapital beliefe sich auf lediglich 36.000 Euro", rechnet Barkey vor. Zwar sei das verwaltete Vermögen im Privatkundengeschäft der Union Investment auch dank der Impulse durch die genossenschaftliche Beratung im ersten Halbjahr 2018 um 8,5 Prozent auf den Höchstwert von 140,2 Milliarden Euro gestiegen und die Zahl der Fondssparverträge habe binnen 12 Monaten um fast ein Viertel auf 2,1 Millionen zugelegt, aber es bleibe noch viel Potenzial.
2005 wurde die Besteuerung der Renten neu geregelt. Bis dahin waren die Renten nur mit dem sogenannten Ertragsanteil zu versteuern, doch seitdem steigt der steuerpflichtige Anteil der Rente kontinuierlich, bis er im Jahr 2040 bei 100 Prozent liegen wird. Die Rente wird dann also komplett besteuert. "Der Gesetzgeber muss Rahmenbedingungen schaffen, welche die steuerliche private Altersvorsorge auf Basis von Sparplänen in Aktien oder Fondssparplänen fördern und dem Sparer Rechtssicherheit bis ins Rentenalter garantieren", fordert Barkey. "Soweit Sparpläne auf Aktien oder Fondssparplänen in der Ansparphase nicht steuermindernd geltend gemacht werden können, bedarf es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes auch keiner nachgelagerten Besteuerung bei Auszahlung." Die Freistellung der bei entsprechend zertifizierten Sparprodukten erzielten Renditen könne bei einer vorgeschriebenen Mindestlaufzeit von z. B. zehn bis 35 Jahren nach Fristen gestaffelt erfolgen. Den sich hieraus ergebenden Mindereinnahmen aus Steuern stehen nach Barkeys Einschätzung Einsparungen aus Leistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung gegenüber.
Quelle und Kontaktadresse:
Genossenschaftsverband - Verband der Regionen e. V.
Dr. Volker Hetterich, Pressesprecher
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