Geplante Besteuerung der Investmentfonds nicht akzeptabel / Investmentstandort Deutschland international isoliert / Investmentbranche setzt auf Änderung im Parlament
(Berlin) - Entgegen Äußerungen aus der Politik sieht die Kabinettsvorlage eine Besteuerung von Veräußerungsgewinnen sowohl auf Fonds- als auch auf Anlegerebene vor. Anleger hätten danach Gewinne auf Fondsebene mit dem persönlichen Einkommensteuersatz jährlich zu versteuern. Bei späterem Verkauf sollen Gewinne auf Anlegerebene mit vorher gezahlten Steuern angerechnet werden mit hohem Verwaltungsaufwand, ohne dass nennenswerte Steuermehreinnahmen erzielt werden können.
Wir sind sehr enttäuscht. Der Kabinettsbeschluss würde das Fondssparen erschweren, das gerade in den vergangenen zehn Jahren zunehmend die Basis für den langfristigen Vermögensaufbau privater Anleger geworden ist. Mittlerweile gibt es in Deutschland bereits 15 Mio. Investmentsparer, davon 5,7 Mio. VL-Sparer, sagt Axel-Günter Benkner, Sprecher des Vorstands des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. und verweist darauf, dass die Steuerbeschlüsse der rot-grünen Koalition im Bereich der Investmentanlage in Europa ohne Vorbild seien. Kommt dieses Gesetz, wird der deutsche Investmentfonds außerhalb Deutschlands nicht mehr wettbewerbsfähig sein. Denn der ganze bürokratische Aufwand führt zu solch hohen Kosten, dass es unmöglich wird, unsere Fonds im Ausland anzubieten, so Benkner.
Fondsanleger sollen künftig mit einem komplizierten und extrem bürokratischen Anrechnungsverfahren auch Scheingewinne versteuern, die sie gar nicht erzielt haben, um sie später, wenn sie tatsächlich anfallen, steuerlich verrechnen zu können. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren belastet laut BVI Fondsanbieter, Anleger und Finanzbehörden mit unnötigen Problemen. Bevor man aber solch ein bürokratisches Monster kreiert, sollte man zumindest eine Vorstellung über die Steuermehreinnahmen haben, kritisiert Benkner. Um die vom Bundesfinanzministerium angestrebte Anrechnungslösung umzusetzen, wäre es notwendig, über Zeiträume von mehreren Jahrzehnten Steuerunterlagen sowie Kauf- und Verkaufsabrechnungen aufzubewahren. Sparpläne über 20, 30 oder mehr Jahre sind laut BVI keine Seltenheit. Hier wird auch deutlich, dass diese Art der Besteuerung von Kursgewinnen bei Investmentfonds dem sinnvollen Aufbau der privaten Altersvorsorge entgegen wirkt. Investmentfonds sind gerade für Anleger mit kleineren monatlichen Sparraten das kostengünstigste und flexibelste Anlageinstrument für die Altersvorsorge. Anleger, die über 20 oder 30 Jahre hinweg konstante Beträge einzahlen, haben keine spekulativen Anlageziele.
Der BVI-Vorstandssprecher ist zuversichtlich, dass angesichts der absurden Ergebnisse und des bürokratischen Unfugs die Besteuerung auf Fondsebene keinen Bestand haben wird. Nach Meinung der Branche ist es bei einer Besteuerung von Wertzuwächsen nur akzeptabel, wenn tatsächliche Wertsteigerungen, die dem Anleger auch zufließen, besteuert werden. Handelt ein Fondsmanager erfolgreich, steigt der Anteilwert entsprechend. Die Besteuerung sollte wenn überhaupt wie bei der Direktanlage nur dann erfolgen, wenn der Anleger Fondsanteile mit Gewinn veräußert.
Quelle und Kontaktadresse:
BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.V.
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