Pressemitteilung | Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC)
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Geplante Fristverlängerung beim TI-Anschluss für Heil- und Hilfsmittelerbringer: Verpasste Chance für Digitalisierung und Bürokratieabbau

(Hamburg) - Mit dem Änderungsantrag Nr. 6 zur Anpassung des § 360 SGB V soll die Frist zum verpflichtenden Anschluss der Heil- und Hilfsmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben werden. Der Verband Versorgungsqualität Homecare e. V. (VVHC e. V.) sieht diese geplante Fristverlängerung im Rahmen der Änderungen von CDU/CSU und SPD am Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege kritisch.

„Jede weitere Verzögerung beim Anschluss der Versorgungspartner an die Telematikinfrastruktur bremst den digitalen Fortschritt, von dem Ärztinnen und Ärzte, Leistungserbringer, Kostenträger und vor allem die Patientinnen und Patienten profitieren würden“, betont Dennis Giesfeldt, Stellvertretender Geschäftsführer und Leiter Politik, Versorgungsmanagement und Digitalisierung.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen, insbesondere das elektronische Rezept, ist ein zentraler Schritt hin zu mehr Bürokratieabbau, Effizienz und Sicherheit. Durch die Verschiebung der Frist zur Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) um fast zwei weitere Jahre wird nicht nur der Fortschritt gebremst, sondern auch der bereits bestehende Digitalisierungsrückstand im ambulanten Bereich weiter zementiert. Während Apotheken und Arztpraxen längst an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind, bleibt der Bereich der Hilfsmittelversorgung weiter außen vor, mit spürbaren Folgen für Patienten, Leistungserbringer und Krankenkassen. Auch die Einführung des E-Rezepts für Hilfsmittel, Verbandmittel und Produkten zur enteralen Ernährung wird sich damit weiter verzögern.

Besonders kritisch: Nach aktueller Gesetzeslage sollen Ärztinnen und Ärzte bereits ab 1. Juli 2027 ausschließlich E-Rezepte für Hilfsmittel, Verbandmittel und Produkte zur enteralen Ernährung ausstellen, während Hilfsmittelleistungserbringer erst ab 1. Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein müssen. Dadurch besteht die Gefahr einer technischen Übergangslücke, in der Homecare- und Hilfsmittelbetriebe Verordnungen noch nicht digital annehmen können. Der Gesetzgeber muss diese Fristen dringend aufeinander abstimmen, um den Übergang zum digitalen Rezept reibungslos zu gestalten. Im Rahmen einer frühen Anbindung an die TI sieht die Branche neben dem E-Rezept auch die Kommunikationsanwendung KIM als zentralen Baustein einer zukunftsfähigen digitalen Versorgung und Kommunikation. Beides muss gemeinsam gedacht und umgesetzt werden, um den digitalen Austausch zwischen Ärztinnen, Leistungserbringern, Kostenträgern und künftig auch Patientinnen und Patienten nachhaltig zu stärken.

Die Branche steht bereit, aber sie braucht klare Rahmenbedingungen, keine endlosen Verschiebungen und Unsicherheiten. Wir haben bereits funktionierende Pilotprojekte, die zeigen, dass der digitale Verordnungsprozess im Hilfsmittelbereich heute schon praxistauglich umgesetzt werden kann. Der VVHC e. V. appelliert an den Gesetzgeber, den GKV-Spitzenverband, das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) sowie die gematik, den TI-Ausbau im Hilfsmittelbereich aktiv zu begleiten und kohärent zu gestalten, statt ihn auf die lange Bank zu schieben. Möglichkeiten zur freiwilligen Anbindung an die TI müssen jetzt geschaffen und umgesetzt werden. Nur mit einer verlässlichen, abgestimmten und verbindlichen Umsetzung kann das Ziel einer modernen, digital vernetzten Versorgung erreicht werden.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Versorgungsqualität Homecare e.V. (VVHC), Norbert Bertram, Geschäftsführer(in) Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Flughafenstr. 52a, 22335 Hamburg, Telefon: 040 53299370

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