Pressemitteilung | Unternehmerverband Südhessen e.V.

Geplante Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und Vorschläge zur Einführung des Gesetzes zur Entgeltgleichheit gefährden südhessische Wirtschaft

(Darmstadt) - Mit dem Seminar "Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht - Gesetzliche Neuregelungen" wurde von Wolfgang Drechsler, Geschäftsführer des Unternehmerverbandes Südhessen e.V., die erste von 20 Veranstaltungen aus dem Weiterbildungsprogramm für Verbandsmitglieder am 20. Januar 2016 im Haus der Wirtschaft Südhessen eröffnet. ,,Wenn über 70 Geschäftsführer und Personalleiter an der Auftaktveranstaltung, die wegen der großen Nachfrage am 3.2. wiederholt wird, teilnehmen, dann zeigt dies, welche Brisanz sich in den Referentenentwürfe zum Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und zur Entgeltgleichheit verbirgt." Während die Unternehmen sich mit schwächelnden Märkten, kriselnder Weltkonjunktur und steigenden Arbeitskosten auseinandersetzen müssen, plant der Gesetzgeber weitere Reglementierungen und Dokumentationspflichten. Die Gesetzesentwürfe und Pläne der Großen Koalition seien deshalb eine schwere Hypothek für die Wirtschaft.

Dirk Widuch, Leiter der Rechtsabteilung des Unternehmerverbandes Südhessen und Susanne Burster, Fachanwältin für Arbeitsrecht, stellten die neuen Gesetzentwürfe vor.

Besonders in den Fokus rückte die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums soll die Höchstüberlassungsdauer für Zeitarbeitnehmer auf 18 Monaten begrenzen und künftig einen Anspruch auf gleichwertige Bezahlung nach neun Monaten gewähren. Außerdem beinhaltet der Entwurf - abweichend vom Koalitionsvertrag - eine erstmalige Legaldefinition des Arbeitsverhältnisses im BGB um Werkverträge zu erschweren, sowie die Regelung, dass Zeitarbeitnehmer nicht als Streikbrecher eingesetzt werden dürfen.

Die zweite beabsichtigte Neuerung, die erörtert wurde, ist das Vorhaben aus dem Bundesfamilienministerium: Durch das Gesetz zur Entgeltgleichheit wird ein Auskunftsrecht eingeführt, um Lohnstrukturen transparent zu gestalten. Dadurch sollen die Kriterien bei der Einstufung von Männern und Frauen mit gleicher Qualifikation und Tätigkeit abfragbar werden. Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten müssen künftig offenlegen, was sie zur Sicherung der Lohngerechtigkeit unternehmen. Außerdem sollen umfassende Auskunfts- und Offenlegungsansprüche hinsichtlich des Entgelts anderer Arbeitnehmer für den Einzelnen manifestiert werden.

"Werden die Planungen zum Entgeltgleichheitsgesetz verwirklicht, dann entstehen enorme Kosten für die Betriebe. Dabei ist fraglich, ob sich in der Praxis wirklich etwas an der unterschiedlichen Bezahlung von Männern und Frauen ändert", sagte Dirk Widuch. "Schon heute gewährleisten die aktuellen Tarifverträge eine diskriminierungsfreie Entlohnung nach Qualifikation und Leistung."

In einer Blitzumfrage haben die Unternehmensvertreter die Gesetzesvorhaben bewertet. 93,9 Prozent der Anwesenden gaben an, dass sie mit der Verifizierung des Entgeltgleichheitsgesetzes eine signifikante Kostensteigerung durch den bürokratischen Mehraufwand befürchten. 89,8 Prozent stimmten der Aussage zu, dass durch die Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes die Flexibilität eingeschränkt wird. Insgesamt befürchteten 79,6 Prozent, dass durch die beiden Gesetzesvorhaben Deutschland als Wirtschaftsstandort mittelfristig gefährdet ist. Lediglich 9,2 Prozent konnten die Folgewirkungen der beiden Gesetzesvorhaben nicht einschätzen.

Zu den Umfrageergebnissen sagte Drechsler: "Wie auch unsere Stichprobe zeigt, sind die derzeitigen Entwürfe aus den beiden Bundesministerien in dieser Form nicht praktikabel. Sie greifen massiv in bestehende Tarifverträge ein, erhöhen den bürokratischen Aufwand für die Unternehmen und reduzieren deren Flexibilität. Daher kann auch aus ökonomischer Sicht nur gehofft werden, dass sich die Bundeskanzlerin gegenüber dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesfamilienministerium behauptet und die Gesetzesvorhaben nicht über die Kompromisse im Koalitionsvertrag hinausgehen."

Quelle und Kontaktadresse:
Unternehmerverband Südhessen e.V., Haus der Wirtschaft Südhessen Reinhold Stämmler, Leiter, Öffentlichkeitsarbeit Rheinstr. 60, 64283 Darmstadt Telefon: (06151) 2985-0, Fax: (06151) 2985-20

(dw)

NEWS TEILEN: