Pressemitteilung | Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) e.V.

Geplante Reformen am Arbeitsmarkt führen nicht zu Mehrbeschäftigung / BVD fordert: Erhöhung des Schwellenwertes von 5 auf 20 Mitarbeiter

(Berlin) - Die geplanten Reformen für den Arbeitsmarkt können weitreichende Auswirkungen auf den Mittelstand haben. Kleine und mittlere Betriebe stellen etwa 90 Prozent der Arbeitsplätze in Deutschland. Ihre Probleme im Bereich des Arbeitsrechts lassen sich auch mit den geplanten Änderungen nicht verringern.

BVD-Präsident Ralph Bährle: „Die geplanten Reformen im Kündigungsschutzrecht lassen den Schwerpunkt auf dem Bestandsschutz. Betriebsbedingte Kündigungen werden zudem teurer, weil ein Rechtsanspruch auf Abfindung eingeführt wird. Diese Regelung allein kann den finanziellen Ruin für ein kleines Unternehmen bedeuten, das unter das Kündigungsschutzgesetz fällt. Nur wenn der Schwellenwert von 5 Mitarbeitern auf 20 erhöht wird besteht eine Chance, dass kleine Unternehmen neue Mitarbeiter einstellen und auf Dauer neue Arbeitsplätze geschaffen werden.“

Für kleine Betriebe das „Aus“ können die Beibehaltung des Schwellenwertes von 5 Mitarbeitern und der geplante Rechtsanspruch auf Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung sein. Auf den Punkt gebracht bedeutet dies für kleine Unternehmen, wenn sie unter das Kündigungsschutzgesetz fallen: Selbst wenn betriebsbedingte Gründe für die Kündigung vorliegen und die Kündigung von einem Gericht für wirksam erklärt werden würde, muss der Betrieb eine Abfindung zahlen, wenn keine Klage erhoben wird. Wie aber soll der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Klage zwingen, um eine weitere finanzielle Belastung für sein Unternehmen zu verhindern?

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen kleine Betriebe flexibel auf die Auftragslage reagieren können. Sie haben häufig nicht den finanziellen Hintergrund, in auftrags- oder umsatzschwachen Zeiten Personal vorzuhalten und die Lohn- und Lohnnebenkosten weiterzuzahlen. Deswegen müssen kleine Betriebe schnell mit abfindungsfreien Entlassungen reagieren können, um die wirtschaftliche Existenz des Unternehmens nicht zu gefährden. Eine schnelle und kostengünstige Trennung von Mitarbeitern wird aber zukünftig nur möglich sein, wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet.

BVD-Präsident Ralph Bährle: „Hauptaufgabe eines Betriebsinhabers kann es aber nicht sein, die Mitarbeiterzahl gering zu halten, um der Anwendung eines Gesetzes zu entkommen. Angesichts der derzeitigen wirtschaftlichen Gesamtsituation und einem veränderten Kundenverhalten, das eine Planung nur noch für wenige Monate zulässt, werden die meisten kleinen Betriebe, die mit einer Neueinstellung unter das Kündigungsschutzgesetz fallen würden, lieber keinen neuen Arbeitsplatz schaffen.“

Quelle und Kontaktadresse:
Europaverband der Selbständigen Bundesverband Deutschland -CEDI- ( BVD ) Hüttenbergstr. 38-40, 66538 Neunkirchen Telefon: 06821/306240, Telefax: 06821/306241

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