Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP)

Gericht gibt Landhandelsunternehmen im Gentechnikstreit Recht / Unangemessene GVO-Kennzeichnungsanordnung zurückgewiesen

(Bonn) - Am 06. Mai 2003 wies das Verwaltungsgericht Schleswig das Kieler Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft an, von einem Landhandelsunternehmen nicht länger zu fordern, dass eine bestimmte Partie Maissaatgut als gentechnisch verunreinigt zu kennzeichnen ist. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. (BDP) sieht sich durch diese Entscheidung bestätigt, dass bei gentechnischen Fragestellungen wieder verstärkt der Sachverstand anstelle politischem Aktionismus gefordert ist.

Das Verwaltungsgericht in Schleswig entschied am 06. Mai 2003 in einem Eilverfahren, dass die Anordnung des Ministeriums zurückzuweisen ist. Ausschlaggebend für die gerichtliche Entscheidung war, dass bei einem genehmigten gentechnisch veränderten Konstrukt kein "gentechnisches Basisrisiko" existiere. Des Weiteren kritisierte das Gericht das Ministerium wegen fehlender Ermessenserwägung bei der Durchsetzung des Gentechnikgesetzes.

Mit diesem Fall wurde schon zum wiederholten Male der Öffentlichkeit dokumentiert, wie dringend erforderlich eine möglichst rasche Umsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG ist. Da bislang weder GVO-Analysemethoden noch die statistischen Auswertungen sowie die Probenahmen standardisiert sind, ist es auch nach Ansicht des BDP nicht verwunderlich, wenn Untersuchungsergebnisse widersprüchlich ausfallen.

Die derzeit unbefriedigende rechtliche Situation setzt die mittelständisch geprägten Pflanzenzuchtunternehmen unkalkulierbaren rechtlichen sowie wirtschaftlichen Risiken aus. Die Saatguterzeuger haben zudem in den vergangenen Jahren enorme Anstrengungen unternommen, unerwünschte Beimengungen zu verhindern. Der BDP fordert erneut die verantwortlichen Politiker auf Länder- und Bundesebene auf, sich möglichst umgehend der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht anzunehmen.

Nur durch verlässliche und praktikable Schwellenwerte lassen sich künftig unnötige Verwaltungs- und Gerichtskosten für alle Beteiligten vermeiden. Sinnloser politischer Aktionismus ist jedenfalls nicht das angemessene Vorgehen. Interessanterweise hat sich bislang das Kieler Ministerium für Umwelt, Natur-schutz und Landwirtschaft nicht öffentlich zu der gerichtlichen Entscheidung geäußert.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e.V. Kaufmannstr. 71-73, 53115 Bonn Telefon: 0228/9858110, Telefax: 0228/9858119

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