Gericht untersagt Streik für Mobilitätszulage / Arbeitgeber erwirken einstweilige Verfügung
(Stuttgart) - Das Arbeitsgericht Stuttgart hat heute auf Antrag der Landeshauptstadt Stuttgart und des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Baden-Württemberg eine einstweilige Verfügung gegen die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di erlassen. Damit werden ver.di Streikmaßnahmen im Zusammenhang mit ihrer Forderung nach einer Mobilitätszulage bis zum 28. Februar 2014 untersagt. Ver.di hatte für den 12. Juni 2013 alle Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart zu einem eintägigen Warnstreik aufgerufen, um so ihrer Forderung nach einer Mobilitätszulage in Höhe von 180 Euro monatlich für alle Beschäftigten der Landeshauptstadt Nachdruck zu verleihen. Das Arbeitsgericht hat festgestellt, dass es sich hierbei um eine Entgeltforderung handele, der die aus dem Tarifabschluss des öffentlichen Dienstes aus dem Jahre 2012 herrührende Friedenspflicht für die Geltungsdauer dieses Abschlusses entgegenstehe.
Hauptgeschäftsführer Dr. Wollensak: "Das Arbeitsgericht Stuttgart hat mit seiner heutigen Entscheidung das System des Flächentarifvertrages gestärkt. Es hat damit klargestellt, dass es für einen "Nachschlag" zu den Entgelterhöhungen aus der Tarifrunde 2012 keine Rechtsgrundlage gibt. Dies ist auch eine gute Nachricht für die Bürger; damit können morgen alle Eltern ihre Kinder wie gewohnt in die Obhut der städtischen Kindertagesstätten geben. Auch die übrigen Dienstleistungen der Landeshauptstadt können von ihren Bürgern ohne Einschränkungen in Anspruch genommen werden."
Quelle und Kontaktadresse:
Kommunaler Arbeitgeberverband Baden-Württemberg
Dr. Joachim Wollensak, Hauptgeschäftsführer
Panoramastr. 27, 70174 Stuttgart
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